Tipps zu Steuerklasse und Freibeträgen Gehaltsrechner: So viel Netto bleibt vom Brutto und so können Sie Ihr Gehalt optimieren

Wie man mehr Netto vom Brutto-Gehalt rausholt.
Wie man mehr Netto vom Brutto-Gehalt rausholt.
©  Leonsbox / Getty Images
Das Brutto-Gehalt wirkt noch üppig, doch am Ende ist der Netto-Lohn ganz schön gering? Mit ein paar Tipps können Sie das Gehalt optimieren, so dass etwas mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

3975 Euro – das ist der Durchschnittsbruttolohn bei einem Vollzeitjob in Deutschland. Männer verdienen eher mehr, rund 4100 Euro. Frauen in Vollzeit erhalten eher weniger, nicht mal 3600 Euro.

Doch von diesem Durchschnittslohn müssen noch die Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Bei einem 40-jährigen Mann in der Steuerklasse I, der weder Kinder hat, noch in der Kirche ist, aber gesetzlich krankenversichert ist und in die Rentenkasse als Angestellter einzahlt, kommt eine Steuerlast von 653 Euro zusammen. Die Sozialabgaben (also Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung) betragen 794,01 Euro. Dem Mann bleiben 2527,58 Euro als Netto-Lohn, so das Ergebnis des Netto-Brutto-Rechners der "Stiftung Warentest".

Dieses Beispiel ist wenig exemplarisch, denn wer welche Steuern und in welcher Höhe zahlt, ist von den Lebensumständen abhängig. Gibt es Kinder? Dann können Freibeträge geltend gemacht werden. Ist man Mitglied in der Kirche? Dann müssen auch Steuern dafür gezahlt werden. Doch mit einigen Tricks kann man die eigene Steuerlast mildern.

Der Steuerklassen-Check

Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften sollten die Kombination der Steuerklassen checken. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen: " I und II für Nicht­verheiratete, für Ehepaare die Kombinationen III und V; IV und IV; IV+Faktor und IV+Faktor. Die höchste Steuerklasse VI gilt für lohn­steuer­pflichtige Neben­jobs", schreiben die Warentester. Der Lohn- und Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums hilft bei der Optimierung. Bei Paaren, bei denen ein Teil mindestens 60 Prozent des Haushaltseinkommens verdient, lohnt sich der Wechsel in die Steuerklassen III/V. "Zudem spielt steuerlich die Zahl der Kinder­frei­beträge eine Rolle. Allein­erziehende sollte die Steuerklasse II beantragen, damit sich gleich bei der Lohn­steuer der spezielle Entlastungs­betrag auswirkt", raten die Experten von Warentest. 

Die Steuerklasse kann von Paaren und Alleinerziehenden einmal jährlich gewechselt werden - und zwar für das laufende Jahr immer bis zum 30. November. Kontrollieren Sie danach, ob der Wechsel auf ihrer Gehaltsabrechnung auch richtig verbucht wurde. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker

Sie haben einen Reinigungsdienst? Oder Sie beauftragen immer mal wieder Handwerker? Prima, diese Ausgaben können Sie steuermildernd anbringen. Achtung: Zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen zählen: Babysitting, Garten­arbeiten, Haus­halts­kraft, Fenster putzen oder Pflege­dienste. "Sie können Arbeits- und Fahrt­kosten bis zu maximal 20.000 Euro pro Jahr zu einem Fünftel in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Steuer­abzug von maximal 4000 Euro jähr­lich", so der Rat der Experten. Die Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Monta­gearbeiten oder Möbel­aufbau zählen zu den Handwerkerleistungen. Hier "können Sie 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialien direkt von Ihrer Steuerlast abziehen. Sie dürfen maximal 6000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1200 Euro im Jahr", so die Warentester. Mieter können auch einen Teil der Nebenkostenabrechnung so steuermindernd absetzen.

Ein Tipp der Warentester: "Die Steuerermäßigung für Hand­werker, haus­halts­nahe Dienst­leistungen und die Beschäftigung von Minijobbern können Sie neben­einander geltend machen, sprich von der Steuer abziehen. Das ergibt pro Jahr einen maximalen Steuerbonus von 5710 Euro." Mehr Infos dazu finden Sie bei www.test.de

Werbungskosten nutzen

Ausgaben für den Weg zur Arbeit, für Fortbildungen und Arbeitsmittel können abgesetzt werden. Das Finanzamt zieht automatisch Ausgaben von 1000 Euro ab, bis zu dieser Summe müssen keine Nachweise über die Werbungskosten gemacht werden. Wichtig zu wissen: Erst jeder Euro, der zusätzlich angebracht wird, senkt auch die Steuerlast.

Es lohnt sich bei den Werbungskosten etwas mehr Zeit zu investieren, denn die Pauschale wird schnell überschritten: Gibt es einen beruflich bedingten Umzug? Wie hoch fallen die Kosten für den Weg zu Arbeit an? Haben Sie Fachmagazine abonniert? Haben Sie Dienstreisen getätigt? Wurde neue Technik angeschafft, um das Homeoffice auszustatten? Rechner? Telefone? Die Stiftung Warentest bietet eine Übersicht, welche Punkte unter "Werbungskosten" abgerechnet werden dürfen.

Die Pauschale der Werbungskosten gilt für ein Jahr, auch wenn man in diesem nicht die ganze Zeit beschäftigt war. Und: Die 1000 Euro fallen nur einmalig an, also keine weiteren Pauschalen für Zweit- und Drittjobs.

Die Corona-Krise beschert den Steuerzahlern eine Neuerung: Die Homeoffice-Pauschale. "Für jeden Tag im Home­office dürfen Sie 5 Euro geltend machen, maximal für 120 Tage pro Jahr – insgesamt höchs­tens 600 Euro. Höhere Kosten können Sie nur mit einem anerkannten Arbeits­zimmer absetzen", so die Warentester. 

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© Sebastian Gollnow/dpa / DPA
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