Homeoffice und Co. Mehr Netto vom Brutto: Was sich 2023 bei der Steuer ändert

Bei den Steuern werden 2023 einige Freibeträge und Pauschalen erhöht
Bei den Steuern werden 2023 einige Freibeträge und Pauschalen erhöht
© Getty Images
Im neuen Jahr profitieren Steuerzahler von einer Reihe von Änderungen – unter anderem beim Grundfreibetrag und beim Homeoffice. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Die finanziellen Belastungen sind in diesem Jahr für viele gestiegen. Steuerlich gibt es dafür 2023 eine Reihe von Entlastungen. Die wichtigsten Änderungen für das Steuerjahr 2023 finden Sie im Folgenden zusammengefasst. Von einigen profitieren fast alle, von anderen bestimmte Gruppen wie Homeoffice-Arbeiter oder Eltern.

Die wichtigsten Änderungen für das Steuerjahr 2023:

Höherer Grundfreibetrag

Das jährliche steuerfreie Existenzminimum erhöht sich 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Bei Paaren ist es der doppelte Betrag. Bis zu diesem Jahreseinkommen (nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc.) muss keinerlei Einkommenssteuer bezahlt werden. Auch die übrigen Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich, sodass die meisten Bürger mehr Netto vom Brutto haben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift demnach 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (bisher 58.597 Euro). Lediglich die Reichensteuer von 45 Prozent greift unverändert ab einem Betrag von 277.826 Euro.

Werbungskostenpauschale steigt

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, meist Werbungskostenpauschale genannt, steigt 2023 auf 1230 Euro. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde sie bereits von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Den Pausch-Betrag rechnen die Finanzämter Arbeitnehmern mindestens und ohne jeden Nachweis steuermindernd an. Wie immer gilt: Wer höhere berufsbedingte Ausgaben (Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Homeoffice etc.) hat, kann diese in der Steuererklärung geltend machen. 

Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird ausgebaut: Bisher kann man je Homeoffice-Tag 5 Euro von der Steuer absetzen, und nur für maximal 120 Tage. 2023 kann man 6 Euro je Tag für bis zu 210 Tage absetzen. Der maximal mögliche Betrag erhöht sich damit von 600 auf 1260 Euro. Die Homeoffice-Pauschale bekommt man auch, wenn man kein extra Arbeitszimmer hat. Wer keinen Arbeitsplatz im Betrieb hat (zum Beispiel Lehrer), kann sogar für den gleichen Tag Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale ansetzen – alle anderen nur entweder oder.

Neue Arbeitszimmer-Pauschale

Wer einen extra Raum als Arbeitszimmer nutzt, kann (statt Homeoffice-Pauschale) alle anfallenden Kosten des Arbeitszimmers absetzen, sofern dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Hierfür gibt es keine Höchstgrenze. Neu ab 2023: Statt der tatsächlichen Kosten kann man auch hier eine Jahrespauschale bis zu 1260 Euro nutzen – aber nur anteilig für die Monate, in denen das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit war. Kosten für Arbeitszimmer und Homeoffice sind Teil der Werbungskosten.

Sparer-Pauschbetrag steigt

Der Freibetrag für Sparer steigt 2023 für Singles von 801 Euro auf 1000 Euro und für Paare von 1602 auf 2000 Euro. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank kann man verhindern, dass unterhalb dieser Schwellen Steuern abgeführt werden. Wer Freistellungsaufträge bei mehreren Instituten erteilt, muss darauf achten, dass sie in Summe nicht den Höchstbetrag überschreiten. Wenn man nichts tut, werden bestehende Freistellungsaufträge prozentual erhöht.

Verlustverrechnung zwischen Ehepartnern

Rückwirkend für 2022 ist es künftig möglich, Verluste aus dem eigenen Depot mit Gewinnen aus dem Depot des zusammenveranlagten Ehepartners direkt in der Steuererklärung zu verrechnen. Somit muss künftig nicht mehr extra eine Verlustbescheinigung bei der Bank (Frist: 15. Dezember) beantragt werden. 

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab 1. Januar 2023 zahlt der Staat für jedes Kind 250 Euro im Monat. Bisher gibt es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro und nur für jedes weitere 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 404 Euro auf 8952 Euro (inklusive Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag). Der Kinderfreibetrag wird von den Finanzämtern aber nur berücksichtigt, wenn er die Kindergeldzahlungen übersteigt (Günstigerprüfung), man kann nicht beides bekommen. Außerdem steigt der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen, der aktuell bei 229 Euro liegt, ebenfalls zum 1. Januar 2023 auf bis zu 250 Euro im Monat.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende profitieren ab 2023 auch von einem höheren Entlastungsbetrag. Die Pauschale steigt bei einem Kind um 252 Euro auf 4260 Euro. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Ab 2023 profitieren Eltern auch von einem höheren Ausbildungsfreibetrag: Er steigt von 924 auf 1200 Euro jährlich. Diesen Betrag können Eltern in der Steuererklärung als pauschale Kosten für die Unterstützung ihres Kindes in der Ausbildung absetzen. Der Ausbildungsfreibetrag gilt für ein volljähriges Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt. 

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 entfällt für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 kWp Leistung die Einkommenssteuer. Das gilt sowohl für Einspeisung als auch für Selbstnutzung. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden mit Gewerbeanteil werden PV-Anlagen bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit steuerfrei (maximal 100 kWp). Zudem wird 2023 die Umsatzsteuer beim Kauf solcher PV-Anlagen komplett gestrichen.

Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzbar

Ab dem 1.1.2023 sind gezahlte Rentenbeiträge vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Dieser ursprünglich für 2025 vorgesehene Schritt wird vorgezogen. Für 2022 liegt die Maximalgrenze für die Absetzbarkeit noch bei 94 Prozent der Zahlungen.

Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt

Der Grundrentenzuschlag wird rückwirkend ab 2021 steuerfrei gestellt. Den Zuschlag erhalten Rentner, die viele Jahre eingezahlt haben, aber wegen eines geringen Verdienstes nur wenig herausbekommen.

Höhere Erbschaftssteuer

Das Vererben und Verschenken von Immobilien kann ab 2023 teurer werden. Grund sind neue Regeln bei der Berechnung des Immobilienwertes, die dazu führen, dass Freibeträge schneller ausgeschöpft sind. Für viele Fälle von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird sich aber wohl gar nichts ändern.

Quellen: Bundesfinanzministerium / Vereinigte Lohnsteuerhilfe / Steuertipps.de

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