Vieles ist 2022 teurer geworden. Die Inflationsraten lagen zuletzt bei zehn Prozent oder mehr. Im kommenden Jahr könnte sich die Teuerung etwas abschwächen, sie wird aber wohl hoch bleiben. Die Bundesbank rechnet für 2023 aktuell mit einer Inflation von 7,2 Prozent. Immerhin können viele Bürger im kommenden Jahr auch auf der Einnahmeseite mit etwas mehr Geld rechnen.
Nicht nur, dass Verbraucher über die Energiepreisbremsen bei Kosten für Strom, Gas und Fernwärme entlastet werden. Auch an anderer Stelle erhöht der Staat die Leistungen, sodass Betroffene mehr Geld bekommen. Davon profitieren zum Beispiel Familien und Arbeitslose. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Azubis erhalten mehr Geld.
Zudem dürften viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Gehaltserhöhung drängen. Die Personalberatung Kienbaum prognostiziert für 2023 ein Gehaltsplus von durchschnittlich 4,9 Prozent. Unabhängig von individuellen Gehaltsverhandlungen steigen in einigen Branchen die tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne. Das wird zwar oft nicht reichen, um die Teuerung auszugleichen, macht sie aber etwas erträglicher.
Wer 2023 mehr Geld bekommt und wieviel – der Überblick.
Mehr Kindergeld
Ab 1. Januar 2023 erhalten Familien mehr Kindergeld: Für jedes Kind zahlt der Staat dann einheitlich 250 Euro im Monat. Bisher gibt es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für jedes weitere 250 Euro. Der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen steigt ebenfalls auf bis zu 250 Euro im Monat.
Bürgergeld statt Hartz IV
Zum 1. Januar ersetzt das Bürgergeld das bisherige Hartz IV. Damit verbunden ist eine Lockerung der Sanktionen, die jedoch nicht abgeschafft wurden. Im ersten Jahr gilt eine Karenzzeit mit großzügigen Regeln für Schonvermögen und Übernahme der tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizkosten. Die Freibeträge für Hinzuverdienste werden erhöht. Zudem steigen die Regelsätze – zum Beispiel für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf 502 Euro.
Mehr Wohngeld
Das Wohngeld wird zum Jahreswechsel deutlich erhöht – und es soll wesentlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Ob und wieviel Wohngeld jemand bekommt, hängt vom Einkommen und den Wohnkosten ab. Im Schnitt steigt das Wohngeld laut Bundesregierung um 190 Euro – von 180 auf 370 Euro. Der Empfängerkreis wird von derzeit 600.000 Haushalte auf rund zwei Millionen ausgeweitet. Enthalten ist künftig auch eine Heizkostenkomponente wegen der gestiegenen Energiepreise.
Höhere Mindestlöhne
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn stieg 2022 auf zwölf Euro. Mitte 2023 wird über die nächste Erhöhung beraten, die dann aber wohl erst 2024 in Kraft treten würde. Unabhängig davon können in Tarifverträgen natürlich weiterhin höhere Gehaltsuntergrenzen vereinbart werden. Einige dieser branchenspezifischen Mindestlöhne steigen im neuen Jahr. So gibt es ab 1. Januar mehr Geld für Dachdecker, Elektroniker und Pädagogen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zeitarbeiter und Maler werden ab April besser bezahlt, Beschäftigte in der Fleischwirtschaft ab Dezember 2023. In der Altenpflege stehen sogar zwei Lohnerhöhungsrunden an – im Mai und im Dezember.
Tabelle: Branchenspezifische Mindestlöhne (pro Stunde)
Branche | alt | neu | Erhöhung 2023 |
Altenpflege: Hilfskräfte | 13,70 Euro | 13,90/14,15 Euro | Mai/Dezember |
Altenpflege: Qualifizierte Hilfskräfte | 14,60 Euro | 14,90/15,25 Euro | Mai/Dezember |
Altenpflege: Fachkräfte | 17,10 Euro | 17,65/18,25 Euro | Mai/Dezember |
Aus- und Weiterbildung: Pädagogische Mitarbeiter | 17,18 Euro | 17,87 Euro | Januar |
Dachdecker (Geselle) | 14,50 Euro | 14,80 Euro | Januar |
Elektrohandwerk | 12,90 Euro | 13,40 Euro | Januar |
Fleischwirtschaft | 12 Euro | 12,30 Euro | Dezember |
Maler und Lackierer (Geselle) | 13,80 Euro | 14,50 Euro | April |
Leih-/Zeitarbeit | 12,43 Euro | 13 Euro | April |
Quellen: Verbraucherzentralen/DGB
Mehr Geld für Azubis
Auch der Mindestlohn für Azubis steigt. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für neue Azubis im ersten Ausbildungsjahr liegt 2023 bei 620 Euro. Der aktuelle Ausbildungsjahrgang muss noch mit 585 Euro vorliebnehmen. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre steigt die Mindestbezahlung. Die Regelung gilt für Berufe, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind, nicht aber für landesrechtlich geregelte Berufe wie Erzieher, Physiotherapeut oder ähnliches. Sehen Tarifverträge höhere Vergütungen vor, hat das natürlich Vorrang.
Mehr Geld für Rentner
Zum 1. Juli 2023 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Im Westen steigen die Renten voraussichtlich um 3,5 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent. Das betrifft nicht nur die Altersrenten, sondern auch Hinterbliebenenrenten sowie Erwerbsminderungs- und gesetzliche Unfallrenten. Mehr als 21 Millionen Menschen profitieren. Endgültig festgelegt wird die Höhe der Rentenanpassungen – in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung – erst im Frühjahr.
Und für Rentner gibt es noch eine weitere gute Nachricht: Anfang 2023 fällt die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten komplett weg. Bedeutet: Alle Rentner, die weiterarbeiten, können neben dem Einkommen die volle Rente beziehen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten gilt ab 2023 eine angepasste dynamische Hinzuverdienstgrenze.
Quellen: Verbraucherzentralen / Bundesregierung / Deutscher Gewerkschaftsbund / Deutsche Rentenversicherung