Zum 1. Januar Diese Krankenkassen erhöhen 2023 den Zusatzbeitrag

Die Mehrzahl der Krankenkassen erhöht Anfang 2023 den Zusatzbeitrag
Die Mehrzahl der Krankenkassen erhöht Anfang 2023 den Zusatzbeitrag
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Zwei Drittel der Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel die Beiträge. Vier Kassen werden günstiger. Alle Änderungen im Überblick – und was Versicherte tun können.

Millionen gesetzlich Krankenversicherte müssen 2023 mehr bezahlen. Denn zwei Drittel der Kassen erhöhen zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag. Mehr als 60 der insgesamt 97 Kassen haben Beitragserhöhungen angekündigt, laut dem GKV-Spitzenverband sind mehr als 85 Prozent der Kassenmitglieder betroffen.

Im Schnitt steigt der Zusatzbeitrag laut Kassenverband um 0,2 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent. Im Einzelfall fallen die Erhöhungen aber unterschiedlich aus, wie eine Auswertung von Check24 zeigt. Demnach verlangen 65 Kassen zwischen 0,1 und 0,7 Prozentpunkten mehr Beitrag (siehe Tabelle am Ende des Artikels). Rund zwei Dutzend Kassen halten den Beitrag konstant und vier Kassen senken ihn sogar.

Neben dem Zusatzbeitrag zahlen alle Versicherten den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag alleine. 

Krankenkassen informieren nicht per Brief

Die Erhöhungen der Zusatzbeiträge kosten Arbeitnehmer mit Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 347 Euro zusätzlich im Jahr, hat Check24 berechnet. Selbstständige, die auch noch den Arbeitgeberanteil schultern müssen, zahlen bis zu doppelt so viel mehr. Das ist allerdings der Extremfall, bei geringeren Erhöhungen und/oder niedrigerem Einkommen ist es entsprechend weniger.

Neu ist, dass Verbraucher sich aktiv informieren müssen, um von der Beitragserhöhung zu erfahren. Denn bis Ende Juni 2023 müssen Kassen ihre Mitglieder nicht wie üblich per Brief über Beitragserhöhungen informieren. Das erlaubt ein Gesetz, um Portokosten einzusparen. Die Kassen müssen die Erhöhung lediglich auf ihrer Webseite oder in ihrer Mitgliederzeitschrift ankündigen. Sobald das passiert ist, findet man die Erhöhung schnell auch auf diversen Vergleichsseiten.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung greift und beinhaltet eine Frist von zwei Monaten. Wer zum 1. Januar 2023 einen höheren Zusatzbeitrag zahlen muss, kann also bis Ende Januar kündigen und sich ab April bei der neuen Kasse versichern (in der Zwischenzeit zahlt man den höheren Beitrag).

Grundsätzlich darf man auch ganz unabhängig vom Sonderkündigungsrecht jederzeit kündigen, sofern man mindestens 12 Monate bei der alten Kasse war. Auch für diesen regulären Kassenwechsel gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. 

So geht der Kassenwechsel

Kündigung und Kassenwechsel funktionieren so: Man sucht sich eine neue Krankenkasse aus und füllt einen Mitgliedsantrag aus. Das geht in der Regel online über die Webseite. Die neue Wunschkasse übernimmt dann die Kündigung bei der alten, man selbst muss nicht kündigen. Es empfiehlt sich, nicht erst am letzten Tag eines Monats mit dem Wechselwunsch an die neue Kasse heranzutreten, damit der Wechsel fristgerecht klappt. Wer wegen einer Beitragserhöhung wechseln will, sollte das dazu schreiben, damit die neue Kasse die Frist des Sonderkündigungsrechts einhält.

Der Beitrag sollte allerdings nicht das einzige Kriterium bei der Wahl der Kasse sein. Wer regelmäßig bestimmte Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, ist bei einer Kasse gut aufgehoben, die diese übernimmt. Auch der Service oder Bonusprogramme spielen für viele Versicherte eine Rolle.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Überblick

Krankenkasse​​​Zusatzbeitrag 2022​​​​Zusatzbeitrag 2023​​
Erhöhungen zum 1.1.2023

BKK exklusiv

1,29 %

1,99 %

AOK Nordost

1,70 %

1,90 %

BKK Karl Mayer

1,50 %

1,90 %

AOK Nordwest

1,70 %

1,89 %

BKK Werra-Meissner

1,50 %

1,80 %

AOK Rheinland/Hamburg

1,60 %

1,80 %

​AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ​​

1,30 %

1,80 %

BKK BPW Bergische Achsen KG

1,60 %

1,80 %

BKK VBU

1,60 %

1,80 %

BKK24

1,49 %

1,79 %

​IKK Brandenburg und Berlin​​

1,49 %

1,77 %

BKK B. Braun Aesculap

1,50 %

1,75 %

BAHN-BKK

1,20 %

1,70 %

DAK-Gesundheit

1,50 %

1,70 %

pronova BKK

1,50 %

1,70 %

BKK Wirtschaft & Finanzen

1,39 %

1,69 %

Debeka BKK

1,49 %

1,69 %

IKK Südwest

1,50 %

1,65 %

​AOK Baden-Württemberg​​

1,30 %

1,60 %

AOK Hessen

1,50 %

1,60 %

​BERGISCHE Krankenkasse​​

1,40 %

1,60 %

BKK Deutsche Bank

1,30 %

1,60 %

BKK Diakonie

1,40 %

1,60 %

BKK Salzgitter

1,20 %

1,60 %

IKK – Die Innovationskasse

1,30 %

1,60 %

IKK classic

1,30 %

1,60 %

Securvita Krankenkasse

1,50 %

1,60 %

​energie-Betriebskrankenkasse​​

1,38 %

1,59 %

Salus BKK

1,45 %

1,59 %

AOK Bayern

1,30 %

1,58 %

mhplus BKK

1,28 %

1,58 %

BKK Akzo Nobel Bayern

1,30 %

1,55 %

BKK Pfalz

1,40 %

1,55 %

Ernst & Young BKK

1,29 %

1,54 %

​AOK Niedersachsen​​

1,30 %

1,50 %

AOK PLUS

1,20 %

1,50 %

BKK Freudenberg

1,30 %

1,50 %

BKK Linde

1,30 %

1,50 %

BKK MAHLE

1,10 %

1,50 %

BKK Public

1,30 %

1,50 %

BOSCH BKK

1,20 %

1,50 %

​Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)​​

1,30 %

1,50 %

TUI BKK

1,35 %

1,50 %

BKK ProVita

1,30 %

1,49 %

​Mobil Krankenkasse​ ​

1,29 %

1,49 %

BIG direkt gesund

1,30 %

1,45 %

​Bertelsmann BKK​​

1,00 %

1,40 %

BKK Melitta HMR

1,20 %

1,40 %

BKK Miele

1,30 %

1,40 %

BKK Scheufelen

1,10 %

1,40 %

​Continentale Betriebskrankenkasse​​

1,25 %

1,40 %

R + V Betriebskrankenkasse

1,20 %

1,40 %

vivida bkk

1,30 %

1,40 %

BKK Faber-Castell & Partner

0,65 %

1,35 %

​BKK VerbundPlus​​

1,10 %

1,35 %

​Heimat Krankenkasse​​

1,10 %

1,30 %

BKK_DürkoppAdler

0,88 %

1,29 %

Audi BKK

1,10 %

1,25 %

AOK Sachsen-Anhalt

0,80 %

1,00 %

BKK Würth

0,90 %

0,98 %

​Handelskrankenkasse (hkk) ​​

0,69 %

0,98 %

BKK EVM

0,00 %

0,90 %

BKK firmus

0,84 %

0,90 %

Krones BKK

0,70 %

0,90 %

BKK PFAFF

0,40 %

0,80 %
Konstanter Beitrag zum 1.1.2023

AOK Bremen/Bremerhaven

1,60 %

1,60 %

BKK MTU

1,60 %

1,60 %

​KNAPPSCHAFT

1,60 %

1,60 %

​VIACTIV Krankenkasse​​

1,60 %

1,60 %

WMF BKK

1,60 %

1,60 %

Novitas BKK

1,54 %

1,54 %

BARMER

1,50 %

1,50 %

BKK Technoform

1,50 %

1,50 %

​Kaufmännische Krankenkasse – KKH​​​

1,50 %

1,50 %

​Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers​​

1,48 %

1,48 %

BKK ZF & Partner

1,45 %

1,45 %

Koenig & Bauer BKK

1,44 %

1,44 %

Merck BKK

1,40 %

1,40 %

​HEK-Hanseatische Krankenkasse​​

1,30 %

1,30 %

Mercedes BKK

1,30 %

1,30 %

​Techniker Krankenkasse (TK)​​

1,20 %

1,20 %

IKK gesund plus

1,10 %

1,10 %

Südzucker BKK

1,10 %

1,10 %

​BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg​​

0,98 %

0,98 %

BKK EWE

0,90 %

0,90 %

​BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER​​

0,90 %

0,90 %

​BKK Textilgruppe Hof​​

0,90 %

0,90 %

BKK EUREGIO

0,84 %

0,84 %

BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE

0,50 %

0,50 %

BMW BKK

0,30 %

0,30 %

Sozialversicherung für Landwirtschaft

Forsten und Gartenbau (SVLFG)

0,00 %

0,00 %

Senkungen zum 1.1.2023

BKK Groz-Beckert

0,90 %

0,40 %

BKK Herkules

1,40 %

1,09 %

SKD BKK

1,29 %

1,15 %

BKK Rieker.RICOSTA.Weisser

2,20 %

2,00 %

Fusionen zum 1.1.2023

Audi BKK (vorher: BKK Stadt Augsburg und Audi BKK)  Zusatzbeitrag 2023: 1,25%

Quelle: Check24; Stand 1.1.2023