Krankmeldung und Krankschreibung 2023 Richtig krankmelden: Was jetzt gilt, wenn Sie nicht arbeiten können

Wer sich ordentlich krankmeldet und gegebenfalls krankschreiben lässt, vermeidet Ärger
Wer sich ordentlich krankmeldet und gegebenfalls krankschreiben lässt, vermeidet Ärger
© Constantinis / Getty Images
Wie melde ich mich richtig krank? Was ändert sich durch das Verschwinden des "gelben Scheins"? Und wie lange gilt die telefonische Krankschreibung noch? Was Sie wann tun müssen, wenn Sie krank sind.

Es gibt wohl kaum jemanden, der ohne Erkältung durch diesen Winter kommt. All die Viren und Bakterien, die durch die Corona-Maßnahmen im Zaum gehalten wurden, brechen sich seit Wochen geballt Bahn. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wurde daher bis Ende März 2023 verlängert und auch für "Kind krank" gelten weiter Sonderregeln. Außerdem neu seit Anfang 2023: Der sogenannte "gelbe Schein" ist weitgehend verschwunden.

Aber was muss ich nun eigentlich wann tun, wenn ich krank bin - oder mein Kind? Der Überblick in acht Punkten.

1. Krankmeldung: Wann muss ich mich krankmelden?

Völlig unabhängig davon, ob man zum Arzt geht oder nicht: Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss seinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben. Wacht man also morgens mit Hals- und Kopfschmerzen oder ähnlichem auf, sollte die Krankmeldung beim Arbeitgeber noch vor Arbeitsbeginn erfolgen. Bei welcher Stelle man sich krankmelden muss, hängt von der betrieblichen Praxis ab: In der Regel ist es der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

2. Was muss die Krankmeldung beinhalten?

Was für eine Krankheit Sie haben, müssen Sie nicht mitteilen, wenn Sie nicht wollen. Sehr wohl müssen Sie aber sagen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen, damit sich der Chef darauf einstellen kann. Das heißt nicht, dass man per Selbstdiagnose die Krankheitsdauer korrekt voraussagen muss. Aber mindestens ein "Ich falle heute aus und melde mich morgen rechtzeitig, ob ich arbeiten kann" sollte es sein. 

3. Telefonisch oder per Email – wie muss ich mich krank melden?

Auf welchem Wege die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich geht das sowohl telefonisch als auch per Mail oder Whatsapp-Nachricht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten aber den im Betrieb üblichen Weg wählen. Im Zweifel schadet auch nicht Telefonanruf und Mail. Wichtig ist: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass die Krankmeldung zeitnah bei der richtigen Person oder Stelle ankommt. Wenn Sie einem Kollegen Bescheid sagen und der gibt das nicht weiter oder wenn Ihre Mail aus einem technischen Grund nicht ankommt, haben Sie sich nicht korrekt krank gemeldet.

4. Krankschreibung: Ab wann brauche ich ein Attest vom Arzt?

Die gesetzliche Standardregel besagt: Drei Tage darf man so zu Hause bleiben, ab dem vierten Tag der Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können aber auch andere Vorgaben stehen, zum Beispiel das schon ab dem ersten Tag ein Attest gefordert ist. Maßgeblich sind immer Kalendertage, nicht Arbeitstage: Wenn Freitag Tag 1 der Krankmeldung ist, ist Montag schon Tag 4.

5. Muss ich die Krankschreibung selbst dem Arbeitgeber vorlegen?

Nein, gesetzlich Krankenversicherte müssen das nicht mehr. Das erfolgt automatisch: Seit 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen. Das heißt, die Krankschreibung geht digital vom Arzt an die Krankenkasse, wo sie der Arbeitgeber abrufen kann. Der sogenannte "gelbe Schein" aus Papier ist Geschichte - zumindest für Kassenpatienten. Privat Versicherte müssen den Krankenschein weiterhin bei ihrer Krankenversicherung und beim Arbeitgeber einreichen. Auch Kassenpatienten können sich auf Wunsch immer noch für die eigenen Unterlagen einen Zettel ausstellen lassen, um die Krankschreibung beweisen zu können, falls irgendwo ein Fehler passiert. 

6. Telefonische Krankschreibung: Wie funktioniert die Sonderregelung?

Wegen der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, sich mit leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Sonderregelung, die eigentlich im November ausgelaufen wäre, wurde vergangenen Herbst bis 31. März 2023 verlängert. Ärzte können ihre Patienten nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage krankschreiben. Die Krankschreibung kann – ebenfalls telefonisch – einmalig um bis zu sieben Tage verlängert werden.

7. Kind krank – was gilt 2023?

Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie zu Hause bleiben, um es zu pflegen. Das gilt für Kinder unter 12 Jahren und bis zu fünf Tage am Stück. Wer wegen "Kind krank" nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber ebenso unverzüglich informieren, wie wenn er selbst krank wäre. Zusätzlich müssen sich Eltern schon am ersten Tag der Krankheit ein Attest vom Arzt ausstellen lassen, das den Betreuungsbedarf des Kindes bescheinigt. Das Attest geht an die Krankenkasse und muss auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden – dies passiert im Gegensatz zur eigenen Krankschreibung per eAU (siehe oben) nicht automatisch.

8. Wie bekomme ich Kinderkrankengeld?

Sofern nicht der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet, zahlt die Krankenkasse Eltern Kinderkrankengeld. Die aktuelle Corona-Sonderregelung sieht vor, dass jedes Elternteil im Kalenderjahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Alleinerziehenden stehen 60 Tage zu. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettogehalts. Bis 7. April 2023 können Eltern auch Kinderkrankengeld für Tage bekommen, an denen das Kind zwar gesund ist, aber die Kita-Betreuung ausfällt.

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