Für viele gesetzlich Krankenversicherte wird es 2023 teurer. Denn zwei Drittel der Krankenkassen haben zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag angehoben – um bis zu 0,7 Prozentpunkte. Vier Kassen haben den Beitrag hingegen gegen den Trend sogar gesenkt. Eine Übersicht über alle Erhöhungen und Senkungen finden Sie hier.
Es gibt aber immer noch viele vergleichsweise günstige Kassen: Die günstigsten Krankenkassen verlangen immer noch weniger als ein Prozent Zusatzbeitrag, die teuersten Kassen nehmen hingegen fast zwei Prozent (siehe Tabellen unten). Der Zusatzbeitrag kommt auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens obendrauf. Der komplette Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt, Selbstständige müssen den Arbeitgeberanteil selbst schultern.
Die günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 |
BKK firmus | 0,9% |
BKK Gildemeister Seidensticker | 0,9% |
hkk | 0,98% |
IKK gesund plus | 1,1% |
Techniker Krankenkasse | 1,2% |
Audi BKK | 1,25% |
HEK | 1,3% |
Heimat Krankenkasse | 1,3% |
BKK Verbund Plus | 1,35% |
… | … |
BKK VBU | 1,8% |
Die günstigsten regional geöffneten Krankenkassen
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 |
BKK Pfaff | 0,8% |
BKK Euregio | 0,84% |
BKK Textilgruppe Hof | 0,9% |
BKK SBH | 0,98% |
AOK Sachsen-Anhalt | 1,0% |
BKK Herkules | 1,09% |
SKD BKK | 1,15% |
… | … |
BKK exklusiv | 1,99% |
Quelle: krankenkassen.de
Krankenkassen müssen nicht per Brief informieren
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung greift und beinhaltet eine Frist von zwei Monaten. Wer zum 1. Januar 2023 einen höheren Zusatzbeitrag zahlen muss, kann also bis Ende Januar kündigen und sich ab April bei der neuen Kasse versichern (in der Zwischenzeit zahlt man den höheren Beitrag).
Allerdings müssen die Krankenkassen ihre Versicherten wegen einer aktuellen Ausnahmeregelung derzeit nicht schriftlich über Beitragserhöhungen informieren. Statt einen Brief zu schicken, reicht es, die Information auf der Homepage zu veröffentlichen. Viele Versicherte werden von ihrer Beitragserhöhung somit wohl erst mit Verspätung erfahren. Wer die Frist zur Sonderkündigung verpasst, kann aber immer noch regulär wechseln. Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht können Versicherte jederzeit kündigen, sofern sie mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse waren. Auch für diesen regulären Kassenwechsel gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende.
So geht der Kassenwechsel
Kündigung und Kassenwechsel funktionieren so: Man sucht sich eine neue Krankenkasse aus und füllt einen Mitgliedsantrag aus. Das geht in der Regel online über die Webseite. Die neue Wunschkasse übernimmt dann die Kündigung bei der alten, man selbst muss nicht kündigen. Es empfiehlt sich, nicht erst am letzten Tag eines Monats mit dem Wechselwunsch an die neue Kasse heranzutreten, damit der Wechsel fristgerecht klappt. Wer wegen einer Beitragserhöhung wechseln will, sollte das dazu schreiben, damit die neue Kasse die Frist des Sonderkündigungsrechts einhält.
Der Beitrag sollte allerdings nicht das einzige Kriterium bei der Wahl der Kasse sein. Wer regelmäßig bestimmte Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, ist bei einer Kasse gut aufgehoben, die diese übernimmt. Auch der Service oder Bonusprogramme spielen für viele Versicherte eine wichtige Rolle.