Abgabe bis 31. Januar Hilfe, Grundsteuererklärung! So überstehen Sie den bürokratischen Wahnsinn

Millionen Deutsche müssen eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben
Millionen Deutsche müssen eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben
© Imago Images
Wer ein Grundstück besitzt, muss bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch die Formulare sind kompliziert und die Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Ein Wegweiser für den Bürokratie-Dschungel.

Wer ein Einkommen hat, muss in der Regel Einkommensteuer zahlen. Und wer ein Grundstück besitzt, muss eben Grundsteuer entrichten. So einfach ist das – zumindest in der Theorie. Weil aber die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss sie nun für alle Grundstücke in Deutschland neu berechnet werden. Das ist ein immenser Aufwand: Laut Bundesfinanzministerium sind 36 Millionen Grundstücke und Teilgrundstücke betroffen.

Für all diese 36 Millionen Häuser, Wohnungen, Garagen oder Waldstücke müssen die Eigentümer dem Finanzamt nun eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts einreichen. Das kann ganz schön Nerven kosten: Seit Anfang Juli die Formulare von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt wurden, verzweifeln Eigentümer reihenweise beim Ausfüllen, wie zahlreiche Hilferufe in Onlineforen belegen.

Ursprünglich war die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung der 31. Oktober 2022. Doch weil das Ausfüllen der digitalen Formulare für Laien kompliziert ist, wurde die Frist kurzerhand auf 31. Januar 2023 verlängert. Mitte Januar waren allerdings immer noch weniger als 60 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Wer es noch nicht geschafft hat, muss sich sputen.

Was ist dabei zu beachten? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Jede und jeder, der zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks war. Das betrifft nicht nur Menschen mit Häuschen oder einem unbebauten Grundstück, sondern auch Wohnungseigentümer. Denn sie besitzen ein Teileigentum am Grund und Boden, auf dem ihre Wohnung steht. Und da für jede "wirtschaftliche Einheit" eine Grundsteuererklärung abgegeben werden muss, ist eben auch jede Eigentumswohnung betroffen. 

Wo und wie muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Zuständig ist das Finanzamt am Ort des Grundstücks (nicht am Wohnort, falls das abweicht). Eine Abgabe in Papierform ist generell nicht vorgesehen und wird nur in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Dafür sollte man sich telefonisch mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

Grundsätzlich kann die Erklärung elektronisch bei elster.de, dem Portal der Steuerverwaltung, abgegeben werden. Wer dort noch nicht registriert ist, sollte das bald tun, da man anschließend noch auf den Brief für die Freischaltung warten muss – und erst danach die Erklärung ausfüllen kann.

In den elf Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell nutzen, geht es auch ohne Elster-Konto über die kostenlose Website "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Diesen vereinfachten Service können nur Privatpersonen nutzen. Alle Eigentümer in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen müssen Elster nutzen. 

Welche Daten brauche ich dafür?

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet, da die Regeln nicht einheitlich sind. Überall benötigt wird das Aktenzeichen oder die Steuernummer für die Grundsteuer. Diese finden sich auf dem letzten Grundsteuerbescheid oder in dem Schreiben, mit dem das Finanzamt über die Grundsteuererklärung informiert hat. Außerdem braucht man eine Reihe von Grundbuchdaten. Wer seinen Grundbuchauszug nicht mehr findet, muss einen neuen beantragen oder schauen, ob die benötigten Informationen online zur Verfügung gestellt werden.

In den elf Bundesländern, die das Bundesmodell nutzen, muss man außerdem die Grundstücksart (zum Beispiel Einfamilienhaus), Baujahr, Wohn-/ und Nutzfläche, Zahl der Garagen und Stellplätze sowie den Bodenrichtwert angeben. Den Bodenrichtwert findet man über die Seite Boris.

In fünf Bundesländern reichen weniger Daten: In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen braucht man an zusätzlichen Daten nur die Wohn-/Nutzfläche. In Baden-Württemberg muss man stattdessen den Bodenrichtwert angeben. 

Wer hilft mir beim Ausfüllen der Formulare?

Zunächst einmal bieten die Bundesländer selbst eine Reihe von Online-Anleitungen an, die sich durch Googeln finden lassen. Wer mit den Formularen, Ausfüllhilfen und Erklärvideos der Finanzämter nicht zurechtkommt, hat mehrere Möglichkeiten.

Die teuerste ist wie immer der Steuerberater, der natürlich auch die Grundsteuererklärung übernehmen kann, aber vermutlich einen dreistelligen Betrag kosten wird. Die günstigere Alternative Lohnsteuerhilfeverein steht in diesem Fall nicht zur Verfügung, da es den Vereinen gesetzlich nicht erlaubt ist, sich um die Grundsteuer zu kümmern.

Kostenpflichtige technische Hilfe bieten die etablierten Steuersoftware-Anbieter, die für die Grundsteuererklärung eigene Programme entwickelt haben, sie kosten 15 bis 30 Euro. Eine detaillierte kostenlose Ausfüllhilfe für Elster bietet das Verbraucherportal Finanztip.

Wie teuer wird die neue Grundsteuer?

Wenn man das mal wüsste. Die Politik hat versprochen, dass die Neuregelung keine generelle Steuererhöhung sein soll, dass der Staat damit also nicht mehr einnehmen will als bisher (aktuell sind es 15 Milliarden Euro pro Jahr). Doch für den Einzelnen kann die Neuberechnung zu einer erheblichen höheren oder niedrigeren Grundsteuer führen.

Die Formel für die Berechnung lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand der eingereichten Daten. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt. Und den Hebesatz legt die zuständige Stadt oder Gemeinde fest. Dieser kann sich aber noch ändern, da sich die Kommunen erst bis 2024 auf mögliche Änderungen festlegen wollen. Denn bezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab 2025 – erst dann greifen die neuen Werte. Bis dahin gilt noch die alte Berechnung. 

Und was bedeutet das alles für Mieter?

Mieter müssen keine Grundsteuererklärung ausfüllen, das ist Sache des Eigentümers. Von den Folgen der Grundsteuer-Reform werden ab 2025 aber auch die Mieter betroffen sein. Denn Vermieter können die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Der Artikel erschien erstmals am 21.8.22 und wurde zuletzt am 30.1.2023 aktualisiert