Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge
Das Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehverträge beschäftigt im kommenden Monat das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte am Dienstag einen Verhandlungstermin für den 9. Juni an. Die Kosten für den Kabelanschluss können seit einer Neuregelung nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, das sogenannte Nebenkostenprivileg gibt es dafür nicht mehr. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)