In den letzten Wochen haben viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, darunter auch einige als günstig eingestufte Betriebskrankenkassen. Wer von der Verteuerung betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht. Darauf machen die Verbraucherzentralen sowie Stiftung Warentest aufmerksam. Dies gilt auch für jemanden, der gerade erst den Anbieter gewechselt hat, um Geld zu sparen und nicht einmal 18 Monate lang dabei war.
»Normale« Kündigungsfrist
Wer sich eine neue Kasse suchen will, musste bisher bis Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wurde. Jetzt kann er sich länger Zeit lassen, wie Stiftung Warentest betont. Wirksam wird ein Sonderausstieg zum Ende des übernächsten Monats, wie normale Kündigungen auch. Kündigt man also im September, erlischt die Police zum 30. November. Zum 1. Dezember kann man sich bei einer neuen Kasse anmelden.
Beschwerdestelle
Versucht eine Krankenkasse, die Kündigung als verspätet abzublocken und zurückzuweisen, kann man sich beim Ombudsmann der Versicherungen darüber beschweren. Die Adresse lautet:
Bundesversicherungsamt
Villemombler Straße 76
Abteilung II
53123 Bonn