In wenigen Schritten erledigt Gasanbieter wechseln: So geht’s ohne Risiko

Den Gasanbieter wechseln Sie in wenigen Schritten. Der stern zeigt Ihnen, wie es geht, was Sie beim Wechsel beachten müssen und warum Sie nie ohne Gas dastehen werden.
Gasanbieter wechseln: Eine junge Frau liegt in der Badewanne und schaut auf ihr Handy
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, kann er Sie günstiger versorgen. Der Wechsel ist schnell erledigt
© Willie B. Thomas / Getty Images

Obwohl immer mehr Kunden in Deutschland den Gasanbieter wechseln, befinden sich laut Bundesnetzagentur weiterhin rund 16 Prozent in der Grundversorgung. Das sind die teuersten Gasverträge auf dem Markt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Einige fürchten, während des Wechsels plötzlich ohne Gas dazustehen. Andere wissen nicht, wer eigentlich kündigen muss – sie selbst oder der neue Anbieter. Dabei ist der Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht nur innerhalb einer halben Stunde erledigt, er lohnt sich auch.

Warum es sich lohnt, den Gasanbieter zu wechseln

Gas ist teuer und wird in Zukunft noch teurer werden. Ein Hauptgrund dafür war der Angriff Russlands auf die Ukraine. Dadurch kam es zu einem Versorgungsengpass in Europa und die Preise explodierten. Zwar sind sie mittlerweile laut Verivox auf rund 8 Cent/kWh gesunken, doch sie liegen damit immer noch über dem Vorkriegsniveau von rund 4 Cent/kWh. 

Zusätzlich gibt es zwei Faktoren, die den Gaspreis negativ beeinflussen. Einerseits müssen Gaslieferanten einen CO₂-Preis zahlen, der jedes Jahr gesetzlich ansteigt. Andererseits beinhalten die Endkundenpreise neben den Kosten für die Beschaffung, Abgaben und Steuern auch das Netzentgelt. Mit diesem finanzieren die Netzbetreiber die Wartung und den Ausbau des Gasnetzes. Da jedoch immer mehr Haushalte von der Gasheizung zur Wärmepumpe wechseln, müssen immer weniger Kunden die Netzkosten tragen, was die Preise nach oben treibt. 

Als Verbraucher können Sie steigenden Preisen nur entgegenwirken, indem Sie regelmäßig zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln. Wenn Sie etwa ein Angebot finden, das 2 Cent pro Kilowattstunde günstiger ist, sparen Sie bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bereits 400 Euro. Falls Sie sich in der Grundversorgung befinden, ist das Sparpotenzial sogar noch größer. Die Preise der Grundversorger liegen laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Schnitt bei über 12 Cent pro kWh, während günstige Anbieter bereits ab 8 Cent pro kWh beliefern. Bei dem eben genannten Gasverbrauch wären das 800 Euro Ersparnis.

An dieser Stelle hat unsere Redaktion Inhalte von Datawrapper GmbH integriert.
Aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen wurden diese Inhalte nicht geladen, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Gasanbieter wechseln: Schritt für Schritt

Mittlerweile ist der Gasmarkt für den Wettbewerb geöffnet, und rein technisch müssen die Anbieter einen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. So hat es die Bundesnetzagentur festgelegt. Zwar müssen Sie sich weiterhin an die Kündigungsfristen in Ihrem Gasvertrag halten, dennoch war der Gasanbieterwechsel noch nie so flexibel möglich wie jetzt. Denn auch während des laufenden Vertrags können Sie einen Wechsel veranlassen und somit einen unkomplizierten Übergang ermöglichen. In folgenden Schritten läuft der Wechsel dann ab: 

  1. Anbieter wählen: Als Erstes müssen Sie sich einen neuen Anbieter suchen, der Ihren Wünschen am ehesten entspricht (Preis, Service, Energiemix). Dies können Sie über Vergleichsplattformen wie Verivox oder Check24 erledigen. Alternativ besuchen Sie die Website eines Anbieters wie EnBW, Mainova oder Octopus Energy direkt.
  2. Tarif wählen: Meistens stehen mehrere Tarife zur Auswahl. Um den passenden für sich herauszufinden, nutzen Sie die Rechner auf den jeweiligen Seiten. Darin müssen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch angeben. Den finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Wählen Sie einen Tarif aus, der Sie mit Preis und Leistung überzeugt.
  3. Angaben machen: Anschließend müssen Sie persönliche Angaben machen (Name, Adresse usw.). Zudem benötigen Sie die Nummer des Gaszählers, die Sie auf dem Zähler selbst und auf Ihrer Abrechnung finden. Gelegentlich müssen Sie auch Ihren aktuellen Energielieferanten und Ihre Kundennummer angeben.
  4. Gasversorger übernimmt Wechsel: Sobald Sie die Daten abgeschickt haben, müssen Sie nichts weiter machen. Der neue Gasversorger wird nun Ihren alten Anbieter kontaktieren und den Wechsel organisieren. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen drei und acht Wochen, abhängig von den Kündigungsfristen Ihres alten Vertrags. Bei einem Sonderkündigungsrecht kann es auch schneller gehen.
  5. Tag des Wechsels: Der eigentliche Wechsel erfolgt zu einem festgelegten Stichtag, den Ihnen Ihr neuer Anbieter mitteilt. An diesem Tag endet Ihr alter Vertrag und der neue beginnt. Zudem müssen Sie dann Ihren Zählerstand Ihrem neuen Anbieter mitteilen. Das passiert entweder per Online-Formular oder per Post. Machen Sie unbedingt ein Foto vom Zähler, um die korrekte Angabe jederzeit belegen zu können. 

Wie kündigen Sie den alten Vertrag richtig?

Um den Gasanbieter wechseln zu können, muss der bestehende Vertrag gekündigt werden. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. 

  1. Sie kündigen selbst: Schicken Sie Ihrem Versorger eine schriftliche Kündigung und lassen Sie sich diese bestätigen. Dabei müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Bei seriösen Anbietern sollte sie nicht länger als vier Wochen vor Vertragsende sein. Wann Sie die Kündigung einreichen, ist egal. Sie können direkt nach Vertragsbeginn kündigen. Das ist sogar empfehlenswert, da Sie so die Kündigungsfrist nicht verpassen können. Kurz vor Vertragsende wird sich Ihr Anbieter wahrscheinlich noch einmal bei Ihnen melden, um Sie mit einem Angebot zum Bleiben zu bewegen. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder den Anbieter wechseln möchten. Wenn Sie es verpassen, sich rechtzeitig um einen neuen Anbieter zu kümmern, landen Sie automatisch in der Ersatzversorgung und können weiterhin Gas beziehen. Da diese teuer ist, sollten Sie jedoch schnell zu einem richtigen Anbieter wechseln. Das ist innerhalb von 24 Stunden möglich, da es keine Kündigungsfrist gibt.
  2. Der neue Anbieter kündigt für Sie: Sobald Sie einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, fragt dieser Sie, ob er die Kündigung übernehmen soll. Wenn Sie ihm die Genehmigung erteilen, kümmert er sich um alles Weitere, und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Das ist die bequemste Variante, da hierbei keine Versorgungslücke entsteht. Dennoch gelten auch hier die Kündigungsfristen. Sie sollten daher spätestens fünf Wochen vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter wechseln, damit dieser noch rechtzeitig kündigen kann.

Wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben

Gasverträge haben in der Regel eine festgelegte Laufzeit von zwölf bis 24 Monaten. Wenn Sie kündigen, läuft Ihr Vertrag bis zum vereinbarten Ende weiter. Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht, durch das Sie nicht bis zum Ende der Laufzeit warten müssen und früher zu einem anderen Anbieter wechseln können. 

  • Preiserhöhung: Wenn der Gaslieferant den Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt jedoch nur, wenn die Erhöhung nicht durch gesetzliche Abgaben oder Steuern verursacht, sondern vom Anbieter selbst beschlossen wurde. In diesem Fall muss er Sie mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung informieren. Innerhalb dieser Zeit dürfen Sie laut dem Energiewirtschaftsgesetz jederzeit kündigen – also auch einen Tag vorher.
  • Vertragsänderungen: Wenn der Anbieter wesentliche Vertragsbedingungen ändert, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Das können neben dem Preis auch die Zahlungsmodalitäten und Mindestabnahmemengen sein. Auch hier muss er Ihnen auf einfache und verständliche Weise mindestens vier Wochen vorher Bescheid geben.
  • Insolvenz: Wird Ihr Anbieter insolvent, können Sie ohne Frist zu einem neuen Anbieter wechseln, auch wenn er Sie noch mit Gas versorgen kann. Kann er dies nicht mehr, landen Sie automatisch in der Ersatzversorgung. Aber auch von dort können Sie ohne Frist zu einem neuen Anbieter wechseln.
  • Umzug: Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Gasanbieter zu Ihrer neuen Adresse mitnehmen. Wenn er Sie dort jedoch nicht beliefern kann oder nur zu einem höheren Preis, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ihre Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen vor dem Auszugstag.

Besteht das Risiko, vorübergehend ohne Gas dazustehen?

Einige Verbraucher befürchten, dass beim Wechsel des Gasanbieters etwas schiefgeht und es zu einer Versorgungslücke kommt. Diese Angst ist jedoch unbegründet, denn es gibt einen gesetzlichen Sicherungsmechanismus. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, jeden Haushalt, der an das Netz angeschlossen ist, mit Gas zu versorgen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen gerade keinen aktiven Vertrag haben, springt er ein. Dieser Prozess nennt sich dann Ersatzversorgung.

Dafür ist kein zusätzlicher Vertrag nötig, das geschieht automatisch. Sie erhalten jedoch eine schriftliche Mitteilung darüber. Während Sie sich in der Ersatzversorgung befinden, können Sie jederzeit ohne Kündigung zu einem anderen Anbieter wechseln. Das sollten Sie auch schnellstmöglich tun. Zwar dürfen Sie bis zu drei Monate in der Ersatzversorgung bleiben, diese ist allerdings teurer als ein regulärer Vertrag. In der Regel zahlen Sie die Preise des Grundversorgers, die über 12 Cent/kWh liegen. Wenn Sie nach den drei Monaten immer noch nicht gewechselt haben, werden Sie automatisch regulärer Kunde beim Grundversorger.

Zahlungsmodalitäten: So zahlen Sie sicher 

Wenn Sie den Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie immer einen Blick auf die möglichen Zahlungsarten werfen. Daran können Sie schnell unseriöse Unternehmen identifizieren. 

Sichere Zahlungsarten: 

  • Per Rechnung: Bei manchen Anbietern können Sie das Gas per Rechnung bezahlen. Da die Leistung bereits erbracht wurde, müssen Sie nicht um Ihre Versorgung fürchten. Der Nachteil ist jedoch, dass es bei monatlicher Zahlung aufwendig ist. Bei jährlicher Zahlung müssen Sie hingegen viel Geld zur Seite legen.
  • Per Lastschrift: Die meisten seriösen Anbieter setzen auf die SEPA-Lastschrift. Dabei wird ein vorher festgelegter Abschlag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Nach einem Jahr erfolgt eine Abrechnung. Für zu viel bezogenes Gas müssen Sie nachzahlen, für zu wenig bezogenes Gas erhalten Sie eine Erstattung. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch höher ausfällt als erwartet, können Sie Ihren Abschlag auch während der Laufzeit erhöhen lassen.

Unsichere Zahlungsarten: 

  • Per Vorkasse: Hierbei zahlen Sie die geschätzte Jahresrechnung im Voraus – also eine höhere Summe auf einmal. Das Problem: Sollte der Anbieter insolvent gehen, ist Ihr Geld weg. In der Vergangenheit sind Gasanbieter wie Teldafax mit diesem Geschäftsmodell gescheitert und haben ihre Kunden geschädigt.
  • Kaution: Wenn der Gasanbieter eine Kaution als Sicherheit verlangt, sollten Sie nicht darauf eingehen. Wie bei der Vorkasse besteht die Gefahr, dass der Anbieter insolvent geht und Sie Ihre Kaution nicht zurückerhalten. Zudem binden Sie Kapital, das Ihnen nicht zur Verfügung steht. Wenn der Versorger Ihnen eine Kaution aufgrund einer negativen Bonität vorschlägt, sollten Sie lieber in die Grundversorgung wechseln, als das Angebot anzunehmen. Die Grundversorgung ist zwar teurer, Sie müssen aber nicht in Vorleistung gehen und können jederzeit wieder wechseln.

So erkennen Sie seriöse Gasanbieter

Nicht jeder Anbieter ist vertrauenswürdig – unabhängig davon, ob er günstig oder teuer ist. Glücklicherweise gibt es konkrete Anhaltspunkte, anhand derer Sie seriöse Unternehmen erkennen können.

  • Transparenz: Ein seriöser Anbieter weist Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie klar und verständlich aus. Sind Preise schwer auffindbar, unvollständig oder nur mit Fußnoten erklärt, ist Vorsicht geboten.
  • Alter des Unternehmens: Ein Indiz kann auch sein, wie lange das Unternehmen bereits am Markt ist. Etablierte Anbieter wie EnBW, E.ON, Mainova, MVV Energie oder GASAG verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und sind in der Regel finanziell stabil.
  • Zahlungsmodalitäten: Vertrauenswürdig sind Tarife mit monatlichen Abschlägen und SEPA-Lastschrift. Meiden Sie Anbieter, die Vorkasse, Jahreszahlungen oder Kautionen verlangen, denn hier besteht ein erhöhtes Insolvenzrisiko.
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Empfehlenswert ist eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von maximal vier Wochen. Sehr lange Laufzeiten oder automatische Verlängerungen mit langen Fristen schränken Ihre Flexibilität ein.
  • Preisgarantie: Der Vertrag sollte für die Erstlaufzeit eine Preisgarantie enthalten. Fehlt eine Garantie ganz, kann der Anbieter die Preise kurzfristig erhöhen.
  • Kundenbewertungen: Lesen Sie Kundenbewertungen auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 und achten Sie auf wiederkehrende Kritikpunkte (Abrechnung, Erreichbarkeit, Kündigung). Einzelne negative Bewertungen sind normal, ein Muster von Beschwerden sollte Sie jedoch warnen. Vor allem lohnt sich die Recherche bei neueren Anbietern.
  • Unabhängige Tests: Unabhängige Tests von DISQ, Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen bieten eine gute Orientierung, sollten aber immer nur ein Baustein Ihrer Entscheidung sein.
  • Kundenservice testen: Ein weiteres Indiz ist der Kundenservice. Seriöse Anbieter bieten mehrere Kontaktwege wie Telefon, E-Mail und Chat an und reagieren zeitnah auf Anfragen. Testen Sie dies ruhig vor Vertragsabschluss mit einer einfachen Frage.
  • Impressum prüfen: Schauen Sie sich das Impressum der Website an. Es muss vollständige Angaben zum Unternehmen enthalten, einschließlich Handelsregisternummer und Geschäftsführung. Fehlen diese Angaben oder führt die angegebene Adresse ins Leere, sollten Sie die Finger von diesem Anbieter lassen.

Redaktionelles Fazit

Die Gaspreise werden steigen, das können Verbraucher nicht verhindern. Sie sollten das aber nicht tatenlos hinnehmen, sondern können zu günstigeren Anbietern wechseln.

Das ist schnell online erledigt und mithilfe von Sonderkündigungen auch teils während der Vertragslaufzeit möglich. Selbst wenn etwas schiefgeht, ist die Versorgung jederzeit gesetzlich gesichert.