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Krankenversicherung Was der Gesundheitsfonds bringt

Seit Jahresanfang existiert der neue Gesundheitsfonds, doch wie er funktioniert und was er den Versicherten bringt, weiß kaum jemand. Was bedeutet der Einheitsbeitrag für die Versicherten? Worauf muss nun geachtet werden? Lohnt sich ein Wechsel überhaupt noch? Mit einer Serie macht stern.de Sie nun fit für die wichtigsten Fragen.
Von Karin Spitra

Die erste Lohnabrechnung im neuen Jahr hat die meisten Deutschen erstmals mit den Auswirkungen des Gesundheitsfonds konfrontiert: Pünktlich mit der Januar-Abrechnung für Lohn oder Gehalt wird der nun geltende Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent des Bruttolohns abgeführt. Etwa 90 Prozent der rund 72 Millionen gesetzlich Versicherten beschert der Gesundheitsfonds höhere Kosten: Sie alle waren bei ihren Kassen bisher zu günstigeren Tarifen versichert. Das ist nun vorbei - 172 Kassen werden ihre Beiträge erhöhen.

Bisher günstig Versicherte zahlen drauf

Ein Entkommen gibt es nicht. Früher konnten Versicherte einfach zu einer billigeren Kasse wechseln, wenn sie ihre Beiträge zu hoch fanden. Das ist nun kein Ausweg mehr. Der Arbeitgeber zahlt 7,3 Prozent des Bruttolohns für die Krankenversicherung, den Arbeitnehmer belastet die Reform aber mit stolzen 8,2 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro muss insgesamt 465 Euro monatlichen Kassenbeitrag zahlen. War er vorher beispielsweise mit einem Satz von 12,6 Prozent günstig versichert, kostete ihn seine Kasse nur 405 Euro (12,6 Prozent Kassenbeitrag + 0,9 Prozent vom Arbeitnehmer allein zu zahlender Sonderbeitragssatz). Den Gesundheitsfonds werden also vor allem jene spüren, die bisher bei einer relativ günstigen Kasse waren.

Einziges Trostpflaster der gemolkenen Beitragszahler: Der Wettbewerb der Kassen untereinander wird trotz des Einheitsbeitrags weiter gehen. Denn alle Versicherungen, die mit dem Geld aus dem Topf des Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürften in der zweiten Jahreshälfte einen "Zusatzbeitrag" erheben, der auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt ist. Auch ein Pauschalbeitrag von acht Euro im Monat ist möglich. Diesen zahlt der Arbeitnehmer allerdings komplett aus der eigenen Tasche - die Arbeitgeber werden damit nicht belastet. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Josef Hecken, rechnet damit, dass 20 Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden.

Kündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Allerdings haben Versicherte, deren Kassen den Zusatzbeitrag verlangen, ein Sonderkündigungsrecht. "Der ersten Kasse, die damit an die Öffentlichkeit geht, droht vermutlich ein Mitgliederschwund," schätzt Susanne Mauersberg, Gesundheitsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie erwartet daher, dass mehrere Kassen gleichzeitig einen ähnlich hohen Zusatzbeitrag erheben werden - so, wie wir das bisher schon von den Benzinpreiserhöhungen gewohnt sind.

Die Befürchtung der Verbraucherschützerin: Um keinen Zusatzbeitrag erheben zu müssen, werden einige Kassen vermehrt sparen. Da die Pflichtleistungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, bleiben für Sparmaßnahmen Qualitätsstandards, freiwillige Leistungen und der Service. "Die Versicherten zahlen also höhere Beiträge - und laufen Gefahr, beim Leistungsangebot ihrer Kasse schlechter dazustehen, als vor Einführung des Gesundheitsfonds."

Auf Extraleistungen achten

Finanziell robuste Kassen können hingegen gerade hier mit guten zusätzlichen Angeboten und mehr Service auf Mitgliederjagd gehen (siehe auch Artikel "Spendable Kassen"). Oder winken damit, ihren Kunden Geld zurück zu geben. Für viele Versicherte sind gute Extraleistungen, wie die Zuzahlung zu einem Wellnesswochenende oder einer Rückenschule, der Besuch eines Heilpraktikers oder Akupunkteurs sicher attraktiv genug, um bei der Wahl der Kasse eine Rolle zu spielen.

Trotz des höheren Beitrages können Kassenkunden laut Mauersberg auch profitieren: "Wer sich seine Bedürfnisse klar macht, kann von einem verbesserten Versorgungsangebot profitieren, wenn er zu einer Kasse wechselt, die das für ihn passende Leistungsspektrum anbietet."

Lesen Sie im nächsten Serien-Teil: Lohnt der Wechsel?

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Was ist der Gesundheitsfonds?

Der Gesundheitsfonds ist das Kernstück der Gesundheitsreform der Großen Koalition. Im Grunde ist er ein Umverteilungssystem für die Geldströme der gesetzlich Krankenversicherten: Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen zunächst in den Fonds und werden dort neu verteilt. Die Krankenkassen erhalten für ihre Versicherten Zuweisungen, die sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand orientieren. Kommen die Kassen mit dem zugewiesenen Geld nicht aus, müssen sie direkt von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge erheben, an denen sich der Arbeitgeber nicht beteiligt

Wie funktioniert er?

In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge von Arbeitgeber und -nehmer, dazu kommen Steuergelder. So zahlt der Bund für "versicherungsfremde Leistungen" (zum Beispiel Haushaltshilfen) vier Milliarden Euro in den Fonds ein. Für Rentner zahlt die Rentenversicherung, für Arbeitslose die Bundesanstalt für Arbeit.

Jede Krankenkasse bekommt dann aus dem Fonds für jeden ihrer Versicherten eine "Zuweisung", sowie ergänzende Zu- und Abschläge - je nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Kassen mit besonders vielen alten und kranken Kunden erhalten durch den so genannten "morbiditätsorientieren Risikostrukturausgleich" mehr Geld als ihre Konkurrenten, bei denen weniger Alte und Kranke versichert sind. Nach dem Plan des Gesundheitsministeriums sollen diese sonst benachteiligten Kassen wieder wettbewerbsfähiger werden.

Wer verwaltet den Fonds?

Das Bundesversicherungsamt (BVA) aus Bonn verwaltet den Gesundheitsfonds. Dort geht das Geld ein - und wird von dort auch wieder verteilt. Man könnte auch sagen, der Fonds ist nicht mehr als ein Konto bei der Deutschen Bundesbank, das von den 21 Mitarbeitern der BVA verwaltet wird. Sie schütten allein für 2009 die eingesammelte Summe von 160 Milliarden Euro an die über 200 gesetzlichen Krankenkassen aus.

Was ändert sich für mich?

Bis auf den nun geltenden Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ändert sich erstmal nichts: Der Beitrag wird automatisch vom Arbeitgeber abgeführt. Er geht aber nicht mehr direkt an die Kassen, sonders wandert in den großen Topf des Gesundheitsfonds. Daraus bekommen die Kassen dann ihr Geld. Auch die Mitversicherung von Ehepartner und/oder Kindern bleibt.

Wie bisher können Versicherte auch weiter die Kasse wechseln, wenn sie vorher mindestens 18 Monate bei ihrer Kasse waren. Danach können sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Auch das Sonderkündigungsrecht bleibt: Erhebt die Kasse künftig einen Zusatzbeitrag, darf der Versicherte auch außerhalb der üblichen Fristen seine Kasse wechseln. (siehe auch "Was können Versicherte gegen Zusatzprämien tun?")

Wird es für mich teurer?

Für 90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten lautet die Antwort: ja. Diese waren bisher bei einer günstigeren Kasse versichert. Der neue Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ist für sie also ein Nachteil.

Ein kleines Trostpflaster gibt es jedoch: Im Rahmen des kürzlich von der Regierung verabschiedeten Konjunkturpaketes wurde der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für 2009 um drei Milliarden Euro und für 2010 um sechs Milliarden Euro erhöht. Die paritätisch finanzierten Beitragssätze werden dementsprechend um0,6 Prozentpunkte gesenkt. Der Einheitsbeitrag sinkt im zweiten Halbjahr auf 14,9 Prozent.

Was passiert, wenn Kassen mit dem Geld nicht auskommen?

Kassen in finanziellen Schwierigkeiten können wegen des Fonds künftig nicht mehr den allgemeinen Beitragssatz erhöhen, sondern müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist aber auf ein Prozent vom Monatsbruttoeinkommen des Versicherten beschränkt. Experten warnten deswegen bereits davor, dass notleidende Kassen nicht genug Geldnachschub zusammenbringen könnten - und der Kassenbeitrag weiter steigen wird.

Was können Versicherte gegen Zusatzprämien tun?

Versicherte, deren Kassen eine Zusatzprämie verlangen, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen von ihrer Kasse ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hingewiesen werden. Aus diesem Grund hofft die Bundesregierung auch, dass so wenig Kassen wie möglich eine zusätzliche Prämie erheben werden.

Gleichzeitig können gut wirtschaftende Kassen ihren Mitgliedern auch Geld zurückzahlen.

Wer profitiert vom Fonds?

Auf jeden Fall der Arbeitgeber: Er muss sowieso schon weniger in den Fonds einzahlen, nämlich nur 7,3 Prozent des Bruttomonatslohns. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, muss er vom Arbeitnehmer allein getragen werden.

Was ist mit der privaten Krankenversicherung?

Die rund 60 Kassen wird es auch weiterhin geben. Sie müssen aber nun einen Basistarif anbieten. Der darf nicht teurer sein darf als mit dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, muss aber die gleichen Leistungen bieten und darf keine Gesundheitsprüfung voraussetzen.

Welche Erfahrungen gibt es im Ausland?

Auch in Israel, Belgien und den Niederlanden gibt es das Modell eines Gesundheitsfonds. Auch dort werden - je nach Einschätzung des Krankheitsrisikos der Kassenmitglieder - die eingesammelten Beiträge an die einzelnen Krankenkassen verteilt. In den Niederlanden werden mittlerweile 50 Prozent der Einnahmen für die Krankenkassen aus Zusatzbeiträgen bestritten.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Am wichtigsten ist: Ruhe bewahren. Dass für die meisten Pflichtversicherten der Kassenbeitrag gestiegen ist, lässt sich nicht mehr ändern - und auch sonst hätten 2009 wieder etliche Kassen ihren Beiträge erhöht. Weitere Auswirkungen des Gesundheitsfonds sind aber kurzfristig nicht zu befürchten.

Erstmal abwarten

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten erst einmal abwarten, welche Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Dies dürfte aber frühestens nach dem Sommer der Fall sein. Viele Kassen werden in den nächsten Wochen und Monaten ihre freiwilligen Leistungen aufstocken und weitere Zusatzangebote präsentieren. Da der bisherige Wettbewerb über möglichst niedrige Beiträge vorbei ist, lohnt es sich, hier die Angebote sehr genau zu prüfen.

Verbraucherschützerin Mauersberg weiß aber einen weiteren Grund, sich mit einem etwaigen Wechsel Zeit zu lassen: "Außer dem Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt, steht dem Versicherungskunden ein Wechselrecht erst nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft zu." Wer bei einer neuen Kasse unterschreibt muss erst einmal 1,5 Jahre dort bleiben.

Freiberufler und Selbstständige, die bisher freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollten sich gründlich über die verschiedenen Wahltarife mit Krankengeld informieren und sich dann für einen entscheiden. Und vor einem vorschnellen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, sollte sich jeder Selbstständige klar machen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung künftig sehr schwer wird.

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