Durch die Einführung einer Bürgerversicherung könnte der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Vorschlag einer Reformkommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) um bis zu 2,5 Prozentpunkte auf 13 Prozent gesenkt werden. Das ergebe sich aus einem Bericht der Kommission, der am Montag veröffentlicht werden soll, wie die "Berliner Zeitung" (Montagsausgabe) berichtet. Das Konzept sieht demnach vor, Beamte und Selbstständige schrittweise in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen, Gutverdiener deutlich stärker zur Kasse zu bitten und auch Kapital- und Mieteinnahmen mit Beiträgen zu belegen.
Vor allem bei der Mehrbelastung höherer Einkommen gehen die Vorschläge der Zeitung zufolge weiter als die Pläne von SPD und Grünen. So schlage die Kommission zum einen vor, die Grenze, bis zu der Beiträge erhoben werden, von heute rund 3750 Euro auf 5500 Euro zu erhöhen. Zusätzlich solle das Einkommen oberhalb der neuen Grenze mit einem gesonderten "Solidarbeitrag" belastet werden, der niedriger sein soll als der allgemeine Beitragssatz. Als Größenordnung werde ein Fünftel dieses Satzes genannt, also etwa drei Prozent.
Zentrale Forderung der Kommission ist dem Zeitungsbericht zufolge die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung (PKV). Dazu sollten in einem ersten Schritt die privaten Versicherer in den Finanzausgleich der gesetzlichen Kassen einbezogen werden. Ab einem bestimmten Stichtag sollten dann alle Neugeborenen beziehungsweise Berufseinsteiger nur noch bei gesetzlichen Kassen versichert werden. Die bisherigen PKV-Versicherten erhielten die Möglichkeit, in eine gesetzliche Kasse zu wechseln. Bei Beamten solle der Staat im Falle eines Wechsels anders als heute die Hälfte des Beitrags zahlen. Wer in der PKV bleiben wolle, komme dank des Finanzausgleichs unter anderem in den Genuss der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen.
Die Kommission fordert dem Zeitungsbericht zufolge zudem, beim Beitragssatz die Parität wiederherzustellen und damit den allein von den Arbeitnehmern zu zahlenden Sonderbeitrag von 0,9 Prozent abzuschaffen. Das würde bedeuten, dass der Satz für die Arbeitnehmer 2011 nicht von jetzt 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent steigt, sondern auf 7,75 Prozent sinkt. Der Anteil für die Arbeitgeber müsste von jetzt 7,0 Prozent nicht nur auf 7,3 Prozent, sondern auf 7,75 Prozent steigen. Der Abschlussbericht der Kommission, die im April gebildet worden war, soll am Montag der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin und derzeitigen Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft (SPD) übergeben werden.