Bauen wird immer teurer. Die steigenden Kosten für Handwerker und Baumaterial bekommen derzeit vor allem jene zu spüren, die ein eigenes Haus bauen. Aber auch Wohngebäudeversicherer müssen die steigenden Kosten in ihren Beitragsberechnungen mit einkalkulieren. Darum zahlen Versicherte bei ihrer Gebäudeversicherung in der Regel keinen festen jährlichen Betrag. Stattdessen schwankt die Prämie Jahr für Jahr und ist abhängig vom sogenannten Anpassungsfaktor.
Dieser Anpassungsfaktor liegt im Jahr 2024 bei 7,5 Prozent, das heißt Wohngebäudeversicherungen werden in Deutschland dementsprechend teurer. Immerhin ist der Preisanstieg damit nur circa halb so groß wie für das Jahr 2023, als Gebäudeversicherungen im Schnitt um 14,7 Prozent teurer geworden sind. Und trotzdem ist es im kommenden Jahr der zweithöchste Preisanstieg der vergangenen zehn Jahre. Das langfristige Mittel lag in diesem Zeitraum bei 4,3 Prozent pro Jahr, zeigen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Rechenbeispiele für die Wohngebäudeversicherung
Das Online-Preisvergleichs-Portal Check24 hat vorgerechnet, wie die Preissteigerung im konkreten Einzelfall aussehen könnten: Für ein 230 Quadratmeter großes Mehrfamilienhaus in Duisburg werden in dem Beispiel derzeit rund 2178 Euro pro Jahr für eine Gebäudeversicherung fällig, bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Durch die Beitragsanpassung kommen 163 Euro dazu. Zusätzlich gibt es jährliche Kostensteigerungen aufgrund des steigenden Gebäudealters. Der Zuschlag würde in diesem Beispiel bei rund 2,35 Prozent beziehungsweise 51 Euro liegen.
Wohngebäude - die Hälfte aller Versicherungen bietet im Ernstfall keinen Schutz

Bei einem Brand kann das ganze Grundstück verseucht werden. Dann muss der Grund abgetragen, entsorgt und ausgetauscht werden.
Ein anderes Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmeter in Dresden zahlen Versicherungsnehmer derzeit rund 238 Euro. Durch die Anpassung würde der Preis um rund 18 Euro auf 256 Euro steigen. Für das gestiegene Gebäudealter kämen im kommenden Jahr noch weitere 2,58 Prozent beziehungsweise 6 Euro dazu.
Schutz vor Unterversicherung
Auch wenn sich kein Eigentümer oder Mieter über den Kostenzuwachs freuen dürfte, ist dies aus guten Gründen notwendig. Hätten Wohngebäudeversicherungen nicht die Flexibilität, die Beiträge der Inflation anzupassen, wären Gebäude schon nach wenigen Jahren unterversichert. Bei einem Totalschaden – zum Beispiel einem abgebrannten Haus – würde die Versicherung den Neuaufbau des Gebäudes nicht mehr abdecken können.
Darum sind Gebäude in Deutschland in den meisten Fällen zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert, also einer Summe, die der Versicherer regelmäßig anpassen muss. Den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor veröffentlicht jedes Jahr der GDV. Er orientiert sich dabei an den Baupreisen für Wohngebäude sowie den Tariflohnpreisen für Baugewerbe. "Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Niemand müsse in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten.
Kein Sonderkündigungsrecht
Vorteile hin oder her – dem ein oder anderen dürfte die Wohngebäudeversicherung nach der Preisanpassung endgültig zu teuer werden. Wer sich nach einer günstigeren Alternative umsehen möchte, hat aber wegen der Preiserhöhung kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Von einem Sonderkündigungsrecht ist dabei die Rede, wenn der Versicherte die Police zum Monatsende kündigt anstatt wie sonst üblich bis zu drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Dieses Recht haben Versicherte normalerweise dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dafür die Leistungen zu verbessern.
Nur: Die jährlichen Anpassungen wegen des gleitenden Neuwerts sind von dieser Regelung ausgenommen. "Versicherungsnehmerinnen sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen", sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei Check24. In den Jahresrechnungen lässt sich nachrechnen, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist. Wenn das der Fall ist, kommen Versicherte nicht vorzeitig aus ihrem Vertrag. "Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit, zu einem neuen Anbieter zu wechseln", sagt Boudon.