Krankenversicherung Wer darf wechseln?

Millionen gesetzlich Versicherte müssen seit Jahresbeginn mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen - wenn sie nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Doch auch das darf nicht jeder.

Wem als Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahreswechsel eine Beitragserhöhung ins Haus geflattert ist, der hat wenigstens das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung geltend gemacht werden.

Nach 18 Monaten darf man gehen

Ein Wechsel der Krankenkasse ist außerdem grundsätzlich nach einer Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in aller Regel zwei Monate zum Monatsende, gerechnet ab dem Monat, an dem die Kündigung formuliert wurde. Die Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten gilt auch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer freiwillig versichert ist und in eine private Versicherung wechseln möchte. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3562 Euro.

Früher kündigen darf auch, wer in einem Betrieb arbeitet, in dem eine Betriebs- oder Innungskasse neu errichtet wird. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht überdies, wenn sich Krankenkassen zusammenschließen und sich dadurch der bisherige Beitragssatz erhöht. Das hat das Bundessozialgericht im Dezember 2004 entschieden.

Leistungskatalog meist gleich

In den vergangenen zwei Jahren haben mehr als zwei Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Recht auf Wechsel des Versicherers Gebrauch gemacht. Wer wechselt, um Geld zu sparen sollte jedoch nicht nur Beiträge, sondern auch das Leistungsangebot vergleichen. Vor allem beim Zahnersatz und bei Reha-Maßnahmen sind Unterschiede spürbar. Grundsätzlich gilt allerdings: Ein Großteil des Leistungskatalogs ist gesetzlich vorgeschrieben.

morgenstern

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Wirklich rechnen würde sich für viele Versicherte inzwischen die Teilnahme an Bonusprogrammen. Wer auf die Fitness achtet und regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, wird von seinem Versicherer oft durch günstigere Tarife belohnt. Ähnlich wie die privaten Versicherer bieten inzwischen auch viele gesetzliche Krankenkassen Tarife mit Selbstbehalt oder das Angebot der Beitragsrückerstattung an. Wer gesund bleibt, bekommt danach entweder Geld zurück oder er zahlt monatlich weniger, übernimmt aber einen Teil der anfallenden Arztrechnungen - ähnlich wie bei vielen Autoversicherungen - selbst. Solche Angebote, klagen Krankenkassenchefs, würden von deutschen Beitragszahlern noch sehr zurückhaltend angenommen.