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Höhere Zusatzbeiträge Krankenkasse erhöht Beitrag zum 1. Januar? Das können Versicherte tun

Krankenkassenvergleich
Krankenhäuser müssen wegen falscher Abrechnungen 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen. 
Viele Kassen drehen zum Jahreswechsel am Zusatzbeitrag, allerdings unterschiedlich stark. Welche Kassen besonders zuschlagen und wie Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, erfahren Sie hier.

Viele Kassenpatienten bekommen in diesen Tagen Post von ihrer Krankenkasse. Die Schreiben sind betont nett formuliert. Die Kassen erklären darin, wie gut der Versicherte bei ihnen aufgehoben ist und das alles bestens sei. "Sie haben sich für uns als starken Partner entschieden. Eine gute Wahl", beginnt etwa die Techniker Krankenkasse ihren Brief. Wer das Schreiben nur überfliegt, kann die eigentliche Botschaft leicht überlesen. Die lautet: Es wird teurer. Denn wie viele andere Kassen erhöht auch die Techniker, die größte Krankenkasse, zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag.  

Die Techniker Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent auf 1 Prozent. Die DAK steigert sogar um 0,6 Prozent auf 1,5 Prozent. Und auch viele Kassen der AOK, BKK und IKK schlagen drauf. (Eine Übersicht über bereits angekündigte Erhöhungen finden Sie hier.) Im Schnitt aller Kassen steigt der Zusatzbeitrag von 0,9 auf 1,1 Prozent. Zusammen mit dem Grundbeitrag von 14,6 Prozent landet der durchschnittliche Kassenpatient somit bei 15,7 Prozent Beitrag.

Wettbewerb verschärft sich

Der Zusatzbeitrag, den allein der Arbeitnehmer zahlt, ist erst Anfang 2015 eingeführt worden und ermöglicht es den Kassen, in einen Preiswettbewerb zu treten. Zum neuen Jahr scheinen die Unterschiede zwischen den Kassen größer zu werden.

Versicherte sollten den wolkig formulierten Brief ihrer Kasse daher genau lesen. Wie stark die Erhöhung ausfällt, schreiben manche Kassen zwar nicht explizit hinein. Sie sind aber verpflichtet, neben dem neuen eigenen Zusatzbeitragssatz auch den durchschnittlichen zu nennen und gegebenenfalls darauf aufmerksam machen, dass es günstigere Anbieter gibt.

Sonderkündigungsrecht rechtzeitig nutzen

Und sie müssen auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das jeder Versicherte bei Beitragserhöhungen hat. Wer zu einer günstigeren Kasse wechseln will, muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Das muss schriftlich geschehen, am besten unter Bezugnahme auf die Erhöhung und das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung wird dann zum übernächsten Monat wirksam.

Die Erhöhungswelle zum Jahreswechsel dürfte nicht die letzte ihrer Art sein. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnte am Freitag, die Zusatzbeiträge könnten bis 2020 auf zwei Prozent steigen.

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