
Haustiere und haushaltsnahe Dienstleistung
Die Kosten für die Betreuung von Haustieren können unter Umständen auch steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 13/15). Im konkreten Fall hatten Katzenbesitzer das Tier während des Urlaubs von einem Tierpflegedienst betreuen lassen. Die Kosten von rund 320 Euro wollten die Kläger steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung anbringen. Das Finanzamt lehnte das ab, der BFH sah das anders: Die Pflege, das Füttern und die erforderliche Reinigung würden sonst von Haushaltsangehörigen übernommen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuerlast senken, angerechnet werden 20 Prozent der Kosten bis zu 4000 Euro.
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