Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte nach Angaben vom Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Er sah tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, was Voraussetzung für die Beobachtung ist.