Nach der gerichtlichen Eilentscheidung zur Einstufung der AfD sieht der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote, in puncto Demokratiegefährdung keine Veränderung. Die Entscheidung des Gerichts sei zur Kenntnis zu nehmen, "ändert aber nichts an der Gefährlichkeit der AfD für unsere Demokratie", sagte der SPD-Politiker.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
Grote: Bundesamt muss gegebenenfalls nachbessern
"Das Gericht sieht ausdrücklich hinreichende Erkenntnisse, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet werden", sagte Grote. Allerdings könne der Nachweis über die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei derzeit nicht allein aus öffentlich zugänglichen Quellen geführt werden.
"Das zeigt, wie hoch die rechtsstaatlichen Hürden hier liegen und wie taktisch-geschickt die AfD agiert", sagte der Senator. Insofern sei das Bundesamt aufgefordert, in der Begründung seiner Einstufungsentscheidung nachzuarbeiten und sie gegebenenfalls zu erweitern.
So seien aktuelle Erkenntnisse zu den Auslandsverbindungen der AfD oder die Gründung der neuen Jugendorganisation Generation Deutschland im bisherigen Verfahren noch nicht berücksichtigt.
AfD spricht von "Klatsche" für Verfassungsschutz
Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann nannte die Kölner Entscheidung hingegen "eine Klatsche für den Inlandsgeheimdienst". Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln "belehrt all diejenigen eines Besseren, die wider besseres Wissen ein AfD-Verbot fordern".