Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält ein Verbot der rechtspopulistischen AfD inzwischen rechtlich für möglich. Das geht aus einer am Mittwoch in Berlin vorgestellten Analyse hervor. "Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte", heißt es darin.