Neuer Vorstoß Friedrich plädiert für NPD-Verbotsantrag der Regierung

Bislang hatte sich die Bundesregierung beim NPD-Verbotsantrag skeptisch gezeigt. Jetzt fordert Innenminister Friedrich einen eigenen Antrag der Regierung. Doch der Koalitionspartner FDP hat Bedenken.

Die Bundesregierung wird nach Angaben von Innenminister Hans-Peter Friedrich wohl einen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zum Verbot der rechtsextremen NPD einreichen. "Ich gehe davon aus, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen", sagte Friedrich am Montagabend nach Angaben von Teilnehmern bei einer Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin.

Bislang war das Innenministerium Kreisen zufolge davon ausgegangen, dass es andere Möglichkeiten gibt, um den Antrag der Länderkammer beim Verfassungsgericht zu unterstützen. Als eine Variante galt ein so genannter "Streitbeitritt", bei dem die Regierung sich dem Bundesrat in dieser Frage angeschlossen hätte. Namhafte Verfassungsjuristen seien jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass ein solcher "Streitbeitritt" von den Karlsruher Richtern vermutlich nicht angenommen werden würde, hieß es. Auch die Möglichkeit einer sogenannten "Beiladung" scheide aus. Hierbei würde die Regierung quasi als Zeuge in dem Verfahren geladen. Das Verfassungsgericht selbst habe dies aber ausgeschlossen.

Laut Friedrich ist daher ein Antrag der Bundesregierung notwendig, um die Bundesländer zu unterstützen. "Die Länder können das Verfahren ohne uns nicht zum Erfolg führen", sagte er in der Sitzung nach Angaben von Teilnehmern. Hintergrund ist, dass die Regierung in hohem Umfang an der Materialsammlung über die NPD beteiligt ist. Zudem verfügt das Innenministerium über die juristische Expertise.

Entscheidung bis Ende März

Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren beschlossen. In der Bundesregierung gibt es dagegen große Bedenken. Als Risiko gilt nicht nur die Entscheidung der Verfassungsrichter, sondern auch eine spätere Überprüfung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 alle drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt. Der Anlauf scheiterte, weil die NPD-Führung massiv mit V-Leuten unterwandert war.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Montag bei einem Besuch in Ankara gesagt, die Regierung habe noch keine Entscheidung getroffen, ob sie ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei unterstützen wolle. Es bleibe dabei, dass sich die Bundesregierung bis Ende März eine Meinung bilden werde, ob sie selbst eine Klage anstreben wolle. Der "Tagesspiegel" berichtete, die Kanzlerin wolle das Kabinett von einem eigenen Antrag für ein Verbot der NPD überzeugen.

FDP fordert Überprüfung des NPD-Verbotsantrages

Die Aussagen von Innenminister Friedrich sorgten für Unmut beim Koalitionspartner FDP. "Es gibt keine abschließende Haltung der Bundesregierung", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag in Berlin. Ein erneutes Scheitern eines NPD-Verbotsantrages wäre ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen, betonte die FDP-Politikerin.

Entscheidend sei, so Schnarrenberger, dass Friedrich als zuständiger Bundesinnenminister endlich eine umfassende Beurteilung der Erfolgsaussichten eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens vorlege. "Die Erfolgaussichten gehören juristisch bewertet und nicht parteipolitisch in landsmannschaftlichen Treffen der CSU", erklärte die Ministerin.

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fle/DPA