HISTORIE Parteienverbote in Deutschland

Parteien genießen in Deutschland besondere Privilegien und können nur vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und damit verboten werden. Ein Antrag auf eine solche Entscheidung kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Wenn sich die Organisation der betreffenden Partei auf das Gebiet eines Landes beschränkt, kann ein Verbotsantrag auch von einer Landesregierung gestellt werden.

In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es: »Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.«

Erst zwei Parteienverbote in der Geschichte

Seit Gründung der Bundesrepublik hat es erst zwei Parteienverbote gegeben: 1952 wurde die »Sozialistische Reichspartei« (SRP) verboten, weil sie - in Wesensverwandtschaft mit der Nazi-Partei NSDAP - die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebte. SRP-Abgeordnete im Bundestag und in den Landtagen von

Niedersachsen und Bremen verloren ihre Mandate. Vier Jahre später war es die »Kommunistische Partei Deutschlands« (KPD): Deren Ziel einer »Errichtung einer Diktatur des Proletariats« sah das Bundesverfassungsgericht 1956 als mit der demokratischen Grundordnung unvereinbar an.

Vereine können dagegen auch vom Bund und den Ländern untersagt werden. Das Grundgesetz sieht in Artikel 9 vor: »Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.« Konkretisiert wird dies noch durch das Vereinsgesetz.

FAP und PKK

Rechten und linken extremistischen Gruppierungen wurde wiederholt auf diese Weise die Betätigung untersagt. So verbot 1995 das Bundesinnenministerium die rechtsextreme »Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei« (FAP), 1992 war es die »Nationalistische Front«. 1993 wurde auch die »Arbeiterpartei Kurdistans« (PKK) in Deutschland verboten.