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Bundeswehrsoldat mit Flagge an Uniform

Urteil: Bundesrepublik kann Sprengstoffzulagen für Soldaten nicht zurückfordern

Die Bundesrepublik Deutschland kann gewährte Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückfordern. Diese Rückforderungen seien rechtswidrig, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mit. Es bestehe die Möglichkeit, dass den betroffenen Soldaten die Zulagen zu Recht ausgezahlt worden seien. (Az.: 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO)