Die NPD wird nicht verboten – und das ist auch gut so! Darf man das so schreiben in diesen Zeiten, in denen für die Wahrnehmung eines zweiten Gedankens meist kein Raum mehr ist? Ist die Gefahr dann nicht viel zu groß, dass Beifall aus der falschen, der rechtsextremen Ecke droht? Gemach! So souverän sind wir noch allemal.
Die NPD ist widerlich. Ihr völkisches, rassistisches Gehabe zum Kotzen. Aber dass das Bundesverfassungsgericht nun nach langer Abwägung entschieden hat, abermals einem Verbotsantrag nicht stattzugeben – das ist ein weiser, weil abgeklärter und damit demokratisch souveräner Richterspruch. Der Staat zeigt im Umgang mit seinen größten Gegnern Gelassenheit – weil er es kann. Und deshalb ist der Richterspruch auf den zweiten Blick irgendwie auch beruhigend. Denn die Roten Roben in Karlsruhe argumentieren in ihrem Urteil auch mit der aktuellen Zwergenhaftigkeit der Rechtsextremen. Will sagen: Die neuen Nazis nehmen ihren braunes Maul zwar immer noch gewaltig voll, staatsgefährdend sind sie aber (schon lange) nicht (mehr).
Zu schwach, um gefährlich zu sein
Die NPD, sie ist zu schwach geworden, um das Gemeinwesen Bundesrepublik Deutschland nachhaltig ins Schwanken oder gar aus der Fassung zu bringen. Dass das just in den Hochzeiten der Flüchtlings- und Asyldebatte so ist, in einer Phase also, in denen viele in diesem Land durchaus bereit sind, sich nach rechts zu orientieren – auch das ist ein beruhigender Befund.
Der Rechtsstaat greift also nicht zu seiner schärfsten Waffe, weil er nicht dazu greifen muss.
Ein Parteienverbot, argumentierte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, sei eben "kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot." Es ist gut, sich das an diesem Tag noch einmal zu vergegenwärtigen. Das Hohe Gericht hat die hohe Hürde, die sich der Rechtsstaat beim Parteienverbot ausdrücklich gegeben hat, nun quasi demonstrativ nicht übersprungen. Und es kann das Frohlocken der Rechtsextremen gelassen in Kauf nehmen, die nun von einer Niederlage des Staates sprechen. Sollen sie. Sie müssten es eigentlich spüren: Es ist ein Sieg des Rechtsstaates.
Und so werden die Splitterergebnisse für die Rechtsextremen bei Landtags- und Bundestagswahlen auch künftig ein sinnvolles Zeichen dafür sein, wie es um den Zustand unserer Demokratie bestellt ist. Die NPD bleibt am Rand - aber sie bleibt wenigstens sichtbar. Ideologien kann man nicht verbieten. Und so kann man sie wenigstens sehen, die Nazi-Arschlöcher. Das ist viel wert. Denn, ja, es gibt sie in dieser Republik. Sie sterben nicht aus. Und man darf die Augen nicht davor zumachen. Aber dass man sie sehen kann, ihr mickriges, aber eben auch vorhandenes Potenzial – auch das ist gut so.
Das Urteil ist nicht in Stein gemeißelt
Dass der eine oder andere das Urteil "als irritierend empfinden mag", wie sich Gerichtspräsident Andras Voßkuhle in der Begründung ausdrückt, auch das hat seine Berechtigung. Natürlich stellt sich die derzeit hypothetische Frage, ob das Verbotsverfahren auf Wiedervorlage gelegt werden muss, sollte die NPD irgendwann doch noch einmal wieder im Aufwind sein.
Und in der Tat: Wie wären dann – bei einem dritten Mal - die Kriterien für ein Verbot? Wäre es der Einzug der NPD in den Bundestag oder in eine bestimmte Anzahl von Landtagen? Wie nimmt man Staatsgefährdung wahr? Wie definiert man sie? Es bleibt eine Grauzone beim Umgang mit den Tiefbraunen. Wer das beklagt, der nimmt irrtümlicherweise an, dass das heutige Urteil in Stein gemeißelt ist. Das ist es nicht. Geschichte geht weiter. Dass Andreas Voßkuhle in seiner Urteilsbegründung davon sprach, dass die NPD durch einschüchterndes Verhalten von Mitgliedern punktuell "eine nachvollziehbare Besorgnis" oder gar Angst vor gewalttätigen Übergriffen auslösen könne, ist eine Mahnung an alle, weiter wachsam zu sein. Auch wenn es im Einzelfall ein Fall für das Straf- und nicht für das Parteienrecht ist.