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Goldschakal

Gericht: Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Sylter Goldschakal

Ein halbes Jahr nach dem ergebnislosen Ende der Jagd auf einen Goldschakal auf Sylt hat das Verwaltungsgericht Schleswig es am Donnerstag abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nachträglich für rechtswidrig zu erklären. Der Schakal wurde für die Tötung dutzender Lämmern verantwortlich gemacht. Das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt erlaubte darum ausnahmsweise, dass der eigentlich streng geschützte Schakal getötet werden dürfe.