Die Wahl von drei Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht war im Juli im Bundestag gescheitert, weil Teile der Unionsfraktion die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ablehnten. Sie verwiesen unter anderem auf die Haltung der Kandidatin zu Abtreibungen. Brosius-Gersdorf zog später ihre Kandidatur zurück, die SPD-Fraktion verständigte sich auf eine neue Kandidatin, die aber noch nicht öffentlich verkündet wurde.
"Wir brauchen hervorragende Leute für das Bundesverfassungsgericht. Die werden wir nicht gewinnen, wenn wir mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten frühzeitig ins Rampenlicht stellen und zuschauen, wie sie dort möglicherweise verbrannt werden", sagte Hubig dazu. "Dass Frauke Brosius-Gersdorf eine Frau war, dürfte die Kampagne gegen sie erleichtert haben", sagte Hubig weiter. "Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen." Das sei auch in der Union "nach meiner Wahrnehmung allen klar".