Darius N.

Artikel zu: Darius N.

Bundesgerichtshof

Bayerische Maskenaffäre: BGH reduziert Haftstrafe für Politikertochter Tandler

Die Politikertochter Andrea Tandler muss wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre ins Gefängnis - allerdings kürzer als vom Landgericht München I entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag ihre Verurteilung und die ihres Partners Darius N. wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu jeweils drei Jahren Haft. Das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe wurde dagegen auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. (Az. 1 StR 238/24)
Urteil in München: Corona-Maskenaffäre: 4,5 Jahre Haft für Politikertochter Andrea Tandler

Urteil in München Corona-Maskenaffäre: 4,5 Jahre Haft für Politikertochter Andrea Tandler

Sehen Sie im Video: Corona-Maskenaffäre – 4,5 Jahre Haft für Politikertochter Andrea Tandler.
 
 
 
 
Vier Jahre und fünf Monate Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. So lautet das Urteil gegen die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler in der Affäre um Corona-Schutzmasken. Ihr Geschäftspartner Darius N. muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Tandler ist die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. Sie hatte ihre Kontakte in die Politik genutzt, um für einen Schweizer Corona-Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedene Behörden des Bundes und der Länder zu vermitteln. Das Landgericht München I. sah es als erwiesen an, dass sie ihre Provisionszahlungen in Millionenhöhe nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 7,8 Millionen Euro. Laurent Lafleur, Sprecher Landgericht München I: "Diesem Urteil ging eine Verständigung voraus. Da heißt Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Angeklagte und Gericht hatten sich vorher auf ein weiteres Vorgehen verständigt. Dieses weitere Vorgehen bestand insbesondere darin, dass die Angeklagten den Tatvorwurf - soweit sie noch aufrecht erhalten wurde - vollumfänglich eingeräumt haben. Und ein ganz entscheidender Punkt, der auch heute noch einmal von der Vorsitzenden hervorgehoben wurde, die Angeklagten haben sämtliche Steuerschulden vollumfänglich getilgt." Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Damit kommen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst auf freien Fuß.