Eilantrag gegen Böllerverbot auf Nordseeinseln Föhr und Amrum erfolgreich
Ein Komplettverbot für Böller der Kategorie F2 auf den Nordseeinseln Föhr und Amrum an Silvester und Neujahr ist in einem Eilverfahren gekippt worden. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab einem Eilantrag eines Unternehmens, das Feuerwerkskörper verkauft, gegen eine Verordnung des Amts Föhr-Amrum statt, wie es am Mittwoch in Schleswig mitteilte. Mit dem Beschluss vom Dienstag wurde die Verordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.