Gericht: Berliner Beamtin darf sich trotz Tattoos bei Kriminalpolizei bewerben
Tätowierte Handrücken sind kein Grund für eine Ablehnung von Anwärterinnen und Anwärtern bei der Berliner Kriminalpolizei. Einem entsprechenden Eilantrag gab das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag statt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau, die in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden will. Das Land Berlin lehnte sie ab und muss ihre Bewerbung nun erneut prüfen.