Preisobergrenze

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Kartellamt: Preisobergrenzen für Händler auf Amazon "wettbewerblich bedenklich"

Das Bundeskartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für "wettbewerblich bedenklich". Die Händler dürfen bestimmte, von Amazon vorgegebene Preisobergrenzen nicht überschreiten - das könnte ein Missbrauch nach den Vorschriften für große Digitalunternehmen und ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften sein, erklärte die Behörde am Montag. Amazon wies die Einschätzung des Kartellamts umgehend zurück.
Video: EU will mit Öl-Preisdeckel Russland unter Druck setzen

Video EU will mit Öl-Preisdeckel Russland unter Druck setzen

STORY: Mit Beginn der Woche sind weitere Sanktionen gegen die russische Ölwirtschaft in Kraft getreten. Demnach darf nun kein Erdöl aus Russland mehr auf dem Seeweg in die Europäische Union eingeführt werden. Das betrifft zwei Drittel der russischen Öl-Importe. Russland ist der zweitgrößte Erdölexporteur der Welt. Moskau kündigte jedoch bereits an, dass es kein Öl verkaufen wird, das einer westlichen Preisobergrenze unterläge - selbst wenn es seine Produktion damit drosseln müsse. Das sagte der stellvertretende russische Ministerpräsident am Sonntag, nachdem sich die G7 und Australien am Freitag auf eine Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel für russisches Rohöl im Seeverkehr geeinigt hatten. Die Preisobergrenze zielt darauf ab, Russlands Einnahmen aus dem Ölverkauf zu verringern und einen Anstieg der weltweiten Ölpreise zu verhindern.