Revision von Kinderfotograf gegen Kölner Missbrauchsurteil scheitert vor BGH
Ein teilweiser Freispruch für einen Fotografen wegen des sexuellen Missbrauchs minderjähriger Fotomodelle ist bereits aufgehoben - nun verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zusätzlich die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung größtenteils. Der Mann ist damit wegen schweren vierfachen Kindesmissbrauchs rechtskräftig verurteilt, wie der BGH am Montag mitteilte. Über die Freisprüche wegen anderer vorgeworfener Taten muss das Kölner Landgericht erneut verhandeln. (Az. 2 StR 222/23)