Gericht: Stadt darf Luftbilder von Grundstücken für Gebührenberechnung nutzen
Die Stadt Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen darf Luftbildaufnahmen von versiegelten Flächen von Wohngrundstücken für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren nutzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Grundstückeigentümerin ab, wie es am Montag mitteilte. Die Erhebung der Daten sei für die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde erforderlich und verhältnismäßig sowie datenschutzrechtlich unbedenklich, hieß es.