Rundfunkfreiheit

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Bundesverfassungsgericht

Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich

Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)
RBB-Sitz in Berlin

Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag

Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strengere Vorgaben zur Organisation machen. Der neue Staatsvertrag verletzt den Sender nicht in seiner Rundfunkfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag erklärte. Die Verfassungsbeschwerde des RBB wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2578/24)