Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich
Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)