Gericht: NS-Gedenkstätte Buchenwald darf Besuch mit Palästinsertuch verbieten
Die Gedenkstätte im ehemaligen NS-Konzentrationslager Buchenwald darf Menschen mit einem sogenannten Palästinensertuch oder Kufiya den Zutritt verwehren. Das entschied das thüringische Oberverwaltungsgericht in Weimar nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem von einer Frau angestrengten Beschwerdeverfahren. Diese wollte mit dem Tragen des Tuchs gegen die aktuelle isrealische Politik protestieren.