Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.
Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Ein am Dienstag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.
In vielen europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einer europaweiten Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Demnach ist in allen Ländern, die sich an der Studie beteiligt haben, "sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten". Kein anderes Land verbiete diese wie Deutschland nur im Arbeitsleben.
Die Zahl derjenigen, die sich als Betroffene ratsuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt haben, hat sich im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 mehr als verdoppelt. Das geht aus dem Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hervor, den sie am Dienstag in Berlin vorstellte. "Diskriminierung ist ein wachsendes Problem in Deutschland", sie werde auch immer hemmungsloser betrieben, äußerte sich Ataman besorgt.