Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Ressorts für Justiz und für Inneres vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Die Antidiskriminierungsbeauftragteder Bundesregierung, Ferda Ataman, kritisierte die Neuregelung allerdings als unzureichend.
Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Ein am Dienstag vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, Fristen für das Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlängern und Unterstützung für Betroffene auszubauen. Damit sollen auch EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in deutsches Recht umgesetzt werden.
In vielen europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einer europaweiten Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Demnach ist in allen Ländern, die sich an der Studie beteiligt haben, "sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten". Kein anderes Land verbiete diese wie Deutschland nur im Arbeitsleben.