Gericht: Abtreibungsgegner dürfen ohne Bannmeile vor Arztpraxis demonstrieren
Abtreibungsgegner dürfen vor Kliniken demonstrieren, wenn Schwangere auf dem Weg dorthin nicht bedrängt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Auflagen für eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg waren damit nicht zulässig. (Az. 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672)