Herkunftsstaat

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Einwanderungsbehörde in Berlin

Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu

Der Bundesrat hat Plänen für eine Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zugestimmt, die Asylverfahren beschleunigen soll. Die Länderkammer gab am Freitag grünes Licht für ein Gesetz, wonach die Regierung künftig per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats einen Herkunftsstaat als sicher bestimmen kann. Das soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.
Bundestag

Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat am Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für, 130 gegen den Entwurf, mit dem sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können - ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.
Darstellung der Justitia

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten

Georgien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts aktuell nicht mit EU-Recht vereinbar. Das erklärte das Gericht in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen und sieht es damit ähnlich wie schon das Berliner Verwaltungsgericht im März. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dagegen im April keine Bedenken gegen diese Einstufung.
Darstellung der Justitia

Europäischer Gerichtshof grenzt Festlegung sicherer Herkunftsstaaten ein

EU-Staaten können zwar per Gesetz bestimmen, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten - dabei müssen sie aber offenlegen, auf welchen Informationen diese Entscheidung beruht, so dass sie von Gerichten überprüft werden kann. Voraussetzung ist demnach außerdem, dass alle Menschen in dem Land sicher sind - nicht nur bestimmte Gruppen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag entschied. (Az. C-758/24 und C-759/24)
Innenminister Dobrindt im Bundestag

Dobrindts Pläne für sichere Herkunftsstaaten sorgen für Kritik

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die Pläne der Bundesregierung zur vereinfachten Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten beraten. Dies soll künftig per Rechtsverordnung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat möglich sein, um schnellere Asylverfahren und mehr Rückführungen zu ermöglichen. Grüne und Linke kritisierten die Pläne als Umgehung von Parlament und Grundgesetz.