Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Das Gesetz kann damit nun in Kraft treten.
Die Maßnahme soll Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen werden können. Das Gesetz soll zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Gestrichen wird zudem eine Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingeführt.
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung, Folter oder Bedrohung zu befürchten ist. Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Gesetz grundsätzlich als "offensichtlich unbegründet abzulehnen" - außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen.
Der Bundestag hatte die Neuregelung Anfang Dezember beschlossen. Heftige Kritik kam damals von Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl.