Zwangsbehandlung

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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant

Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)
Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe urteilt Ende November über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik

Ende November entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die zwangsweise medizinische Behandlung von rechtlich betreuten Menschen. Am Donnerstag setzte es den Termin für die Urteilsverkündung in Karlsruhe auf den 26. November fest. Die Frage ist, ob die Betroffenen unbedingt im Krankenhaus behandelt werden müssen oder ob das auch in ihrer Wohneinrichtung möglich sein soll. (Az. 1 BvL 1/24)