Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten
Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)