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Illerkirchberg-Messerstecher Okba Michael B. wird in den Saal des Landgerichts Ulm geführt

Urteil im Illerkirchberg-Prozess "Es gibt Straftaten, die einen besonders berühren", sagt der Richter – und schickt Okba Michael B. lebenslang ins Gefängnis

Nach fünf Verhandlungstagen fällt das Urteil gegen den Messerangreifer aus Illerkirchberg. Der Geflüchtete aus Eritrea bekommt die Höchststrafe für den Mord an einem 14-jährigen Mädchen und den versuchten Mord an einer 13-Jährigen. Der Vorsitzende Richter findet deutliche Worte.
Video: Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg

Video Lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff von Illerkirchberg

STORY: Im Prozess um die tödliche Messerattacke in Illerkirchberg im Dezember 2022 ist am Dienstag ein Urteil gefallen. Das Landgericht Ulm verurteilte einen 27-jährigen Mann aus Eritrea zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes. Außerdem folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und stellte die "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit ist eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte im vergangenen Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen hatte. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat die Ausgabe von Reisedokumenten beim Landratsamt mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. Nadine Schmelzer, Staatsanwältin: "Ja, das Motiv war zunächst angeklagt, dass er zum Landratsamt gehen wollte, um eine Pass zu erpressen. Das hat sich jetzt insofern geändert, als das die Kammer das anders würdigt. Die Kammer hat es so gesehen, als das der Angeklagte vorhatte, hier Rache zu üben an dem Landratsamt Alb-Donaukreis, das ihm sein Leben zerstört hat. Und da wiederum die Mädchen dazwischen gekreuzt sind." Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichen einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsbegründung. Corinna Nagel, Verteidigerin: "Es war natürlich, meine ich, sehr viel juristisches und viele Details, die zu besprechen waren, die schwierig sind, vor allem, wenn man sie erst noch einmal übersetzen muss. Das Urteil hat auch ihn nicht überrascht. Er war natürlich vorbereitet. Und es hat sich auch abgezeichnet, dass es in diese Richtung geht." Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.