Urteil in Ulm Wird der Illerkirchberg-Mörder jetzt abgeschoben? Das sagt die Staatsanwaltschaft

Illerkirchberg-Mörder Okba Michael B. vor der Urteilsverkündung am Landgericht Ulm
Illerkirchberg-Mörder Okba Michael B. vor der Urteilsverkündung am Landgericht Ulm
© Stefan Puchner / DPA
Okba Michael B. muss wegen der tödlichen Messerattacke in Illerkirchberg lebenslänglich ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich am Rande des Prozesses zu einer möglichen Abschiebung nach Eritrea.

Okba Michael B. muss lebenslänglich ins Gefängnis. Für den Mord an der 14-jährigen Schülerin Ece und den versuchten Mord an deren 13-jähriger Freundin in Illerkirchberg bei Ulm im vergangenen Dezember. Das Landgericht Ulm sieht in seinem Urteil vom Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld bei dem Verurteilten. Das heißt: B. darf nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Nur wenn er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, kann er nach Ablauf von 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung stellen. Nach welcher Haftdauer er wieder aus dem Gefängnis kommt und ob das überhaupt der Fall sein wird, ist jetzt noch nicht abzusehen.

Droht dem Illerkirchberg-Mörder die Abschiebung?

Ebenso unklar ist, ob er jemals in Deutschland in Freiheit kommen wird. Denn wegen Mordes verurteilten ausländischen Straftätern droht hierzulande auch immer die Ausweisung oder Abschiebung in ihre Heimat. Okba Michael B. kam 2015 aus dem ostafrikanischen Eritrea in die Bundesrepublik – die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt er nicht.

"Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland", sagte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Ulm zum Ende des Prozesses laut Nachrichtenagentur DPA. Dazu müsse das Urteil zunächst einmal rechtskräftig werden. Dies ist frühestens nach einer Woche der Fall – wenn keine der am Prozess beteiligten Parteien Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage dürften mit dem Ulmer Schuldspruch zufrieden sein. Das Gericht folgte ihren Plädoyers und verhängte die Höchststrafe. Okba Michael B. hätte dagegen vor dem BGH nichts zu verlieren. Seine Verteidigung sah die besondere Schwere der Schuld nicht als gegeben an.

Sollte der BGH das Urteil bestätigen, bliebe Okba Michael B. in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Und erst dann würde sich die Frage nach einer Abschiebung in sein Heimatland stellen. Das Aufenthaltsgesetz sieht aber eine "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung" der Interessen des Betroffenen und der Interessen an einer Ausweisung vor. Einen Abscheide-Automatismus für Straftäter gibt es nicht.

Im Fall von Okba Michael B. gebe es grundsätzlich die Möglichkeit, den verurteilten Mörder nach Eritrea abzuschieben und von der weiteren Vollstreckung der Strafe in Deutschland abzusehen, so die Staatsanwältin weiter. "Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen." Allerdings könnte es eine weitere Hürde geben: Geplante Abschiebungen nach Eritrea waren in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und wurden mitunter gestoppt. Grund ist die schwierige Menschenrechtslage in dem ostafrikanischen Land. Nur in Einzelfällen wurden Abschiebungen dorthin tatsächlich bestätigt.

Der stern berichtete ausführlich über den Prozess zum Messerangriff von Illerkirchberg:

Quellen: Aufenthaltsgesetz, Nachrichtenagentur DPA

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