Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein dreijähriges polizeiliches Messerverbot gegen einen 18-Jährigen für rechtswidrig erklärt. Ein Verbot des Führens von Messern außerhalb der Wohnung könne nicht auf das nordrhein-westfälische Polizeigesetz gestützt werden, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Im einschlägigen Bundeswaffenrecht fehle eine entsprechende Regelung aber. Eine solche könne wiederum nur vom Bund erlassen werden.