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Darstellung der Justitia

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft

Das Verbot der Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt bestehen. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)
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Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft entscheiden. Den Urteilstermin teilte es am Dienstag mit. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
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Bundesverwaltungsgericht setzt Verhandlung über Verbot von Neonazisekte fort

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Montag erneut über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft verhandelt. Wann ein Urteil fällt, wurde noch nicht bekannt. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
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Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazi-Sekte Artgemeinschaft

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Montag (10.00 Uhr) weiter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Nach einer ersten Verhandlung im Januar wurde zunächst schon ein Urteilstermin angesetzt - wegen neuer Erkenntnisse wurde dieser aber kurzfristig abgesagt. Das Bundesinnenministerium hatte die Gruppierung im Jahr 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)
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Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)