Krankenkasse muss Begleitung von diabeteskrankem Kind in Schule bezahlen
Eine Krankenkasse muss die medizinische Betreuung eines diabeteskranken Kinds aus Hessen während der Schulzeit bezahlen. Sie muss dazu eine kontinuierliche Beobachtung des Blutzuckerverlaufs an Schultagen bis zu acht Stunden täglich gewähren, wie das Sozialgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. (Az.: S 14 KR 445/25).