Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
Die Verfassungsbeschwerde eines Torf abbauenden Unternehmens gegen das Abbauverbot in Niedersachsen und die dazugehörige Übergangsregelung ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Unternehmen bedachte demnach nicht, dass es sich erst nach einem von der Naturschutzbehörde abgelehnten Antrag an das Gericht wenden könnte. (Az. 1 BvR 2681/24)