Zugunglück mit fünf Toten in Bayern: Angeklagte bestreiten rechtliche Verantwortung
Im Prozess um das Zugunglück in Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten im Juni 2022 haben die beiden Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung für das Unglück bestritten. Der angeklagte Fahrdienstleiter Andreas M. sagte am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München II, die Meldung eines Lokführers über Probleme an der Strecke am Vorabend des Unglücks habe er nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig sei. "Ich habe auch keine Schlagworte gehört, die sofortige Maßnahmen erforderlich machen."