Bygmalion

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Nicolas Sarkozy

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt

Das Vorstrafenregister von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy verlängert sich: Das höchste Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch die Verurteilung des 70-Jährigen wegen überzogener Wahlkampfkosten 2012 zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Damit sei das Urteil rechtskräftig, erklärte das Kassationsgericht in Paris. Ein halbes Jahr Haft ist demnach auf Bewährung ausgesetzt, ein halbes Jahr kann umgewandelt werden, etwa durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Sarkozy beteuert in allen Verfahren seine Unschuld.
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Ende November Entscheidung in Frankreich über weitere Haftstrafe für Sarkozy

Der kürzlich erst zu einer Haftstrafe verurteilte ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy erfährt am 26. November, ob eine weitere Haftstrafe gegen ihn rechtskräftig wird. Den Termin gab das höchste Berufungsgericht am Mittwoch in Paris bekannt, nachdem es sich mit der sogenannten Bygmalion-Affäre befasst hatte. Dabei geht es um die Überschreitung der vorgeschriebenen Grenze für Wahlkampfkosten im Jahr 2012. 
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Höchstes Berufungsgericht urteilt in weiterer Affäre von Ex-Präsident Sarkozy

Der kürzlich erst zu einer Haftstrafe verurteilte ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy erfährt am Mittwoch, ob eine weitere Haftstrafe gegen ihn rechtskräftig wird. Das höchste Berufungsgericht urteilt in der sogenannten Bygmalion-Affäre, in der es um die Überschreitung der vorgeschriebenen Grenze für Wahlkampfkosten im Jahr 2012 geht. Im Berufungsverfahren war Sarkozy zu einem Jahr Haft verurteilt worden, davon sechs Monate auf Bewährung. Dagegen legte er Rechtsmittel ein.