Die Staatsanwaltschaft forderte das Berufungsgericht am Mittwoch auf, Sarkozys Antrag auf ein neues Verfahren abzuweisen. Sarkozys Anwälte beteuerten erneut dessen Unschuld. Der Ex-Präsident war 2024 im Berufungsverfahren zu dieser Affäre zu einem Jahr Haft verurteilt worden, davon sechs Monate auf Bewährung und sechs in Form einer elektronischen Fußfessel. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt.
Sarkozy hatte die Obergrenze für Wahlkampfkosten von 22,5 Millionen Euro um knapp das Doppelte überschritten. Die Eventfirma Bygmalion, die der Affäre ihren Namen gab, verschleierte nach Überzeugung der Richter einen Teil der Wahlkampfkosten, indem sie einen erheblichen Teil davon nicht dem Kandidaten, sondern seiner Partei für fiktive Veranstaltungen in Rechnung stellte.
Der konservative Ex-Präsident war nicht wegen des Systems der gefälschten Rechnungen angeklagt, sondern lediglich wegen des Überschreitens der Obergrenze für die Wahlkampfausgaben. Trotz der in den Wahlkampf investierten 43 Millionen Euro verlor der damalige Amtsinhaber die Wahl 2012 gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande.
Zu seiner ersten rechtskräftigen Haftstrafe von einem Jahr war Sarkozy 2024 wegen versuchter Bestechung eines Richters verurteilt worden. Er trug deswegen von Februar bis Mai eine elektronische Fußfessel, die er dann aber unter Auflagen aus Altersgründen wieder ablegen durfte.
Im September wurde er in der Affäre um libysche Gelder für seinen ersten Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, aber die Richter verfügten eine sofortige Vollstreckung. Der 70-Jährige soll in der kommenden Woche erfahren, wann er die Haft antreten muss.
Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen vor und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde. Während ihrer Amtszeit sind französische Präsidenten durch ihre Amtsimmunität vor Strafverfolgung geschützt.
kol/ju