Das Kassationsgericht befasst sich nicht mit den Vorwürfen, sondern prüft lediglich, ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Sarkozy hatte damals die Obergrenze für Wahlkampfkosten von 22,5 Millionen Euro um knapp das Doppelte überschritten. Die Eventfirma Bygmalion, die der Affäre ihren Namen gab, hatte dies durch fiktive Rechnungen an Sarkozys Partei verschleiert.
Sarkozy war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden, die durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden musste. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen.
Im September war der 70-jährige Ex-Präsident wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in der Affäre um libysche Wahlkampfgelder zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung verurteilt worden. Nach drei Wochen im Gefängnis wurde er Anfang November vorzeitig entlassen. Das Berufungsverfahren in dieser Angelegenheit ist für Frühjahr 2026 geplant.