Herkunftsland

Artikel zu: Herkunftsland

Darstellung der Justitia

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten

Georgien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts aktuell nicht mit EU-Recht vereinbar. Das erklärte das Gericht in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen und sieht es damit ähnlich wie schon das Berliner Verwaltungsgericht im März. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dagegen im April keine Bedenken gegen diese Einstufung.
Innenminister Dobrindt und Kanzler Merz

Migration: Bundesregierung will freie Hand bei Einstufung sicherer Herkunftsländer

Die Bundesregierung will sich freie Hand bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten verschaffen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag, wonach eine solche Einstufung durch eine einfache Rechtsverordnung erfolgen kann - der Bundesrat soll dann nicht mehr zustimmen müssen. Ziel der Maßnahme ist es, Migranten aus den entsprechenden Ländern schneller zurückschicken zu können.
Zaun an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Melilla und Marokko

Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern

Die EU-Kommission hat eine Liste mit sieben Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Zugleich schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch eine schnellere Umsetzung von Teilen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Angesichts des Rückstaus bei Asylanträgen in vielen Mitgliedsländern sei "alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung", erklärte Migrationskommissar Magnus Brunner. Die veröffentlichte Liste umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. 
Flaggen Österreichs und der EU

Europäischer Gerichtshof: Drohende Blutrache allein ist kein Asylgrund

Eine Blutfehde der Familie im Herkunftsland begründet für sich genommen noch keinen Anspruch, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag und antwortete damit auf Fragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Es ging um einen Afghanen, der in Österreich Asyl beantragt hatte. (Az. C-217/23)